Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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des unruhigen Betragens der Bürgerschaft beklagte uns den Auftrag erbat, das 
städtische Bierregale zu verpachten. Das geschah wohl nicht, denn es wurde ihm der Be¬ 
scheid, daß dies Sache der Hofkanzlei wäre, der man die Angelegenheit abgetreten 
habe, allein für die Bürger hatte es eine andere, viel weittragendere Folge. Am 
6. Februar 1771 wurde dem Stadtrat 
infolge des Hofdekretes vom 12. No¬ 
vember 1770 vom Landesältestenamte 
mitgeteilt, daß die Schankbürgerschaft 
sich bei Ihrer Majestät wider Ihre 
Obrigkeit wegen Beeinträchtigung ihrer 
Privilegien beschwert habe, „aus welchem 
Anbringen ihre Renitenz und unruhiges 
Betragen entgegen des in Sachen geschöpfte 
allerhöchste Decisum de dato 2 i. August 
et intimato 2. September 1769 an Tag 
gegeben habe, und dahero diesem landes- 
fürstlichen Amte infolge allerhöchsten 
Befehles denen prioribus gemäß auf¬ 
getragen: daß das Amt bemelter bürger¬ 
lichen Gemeinde diesen ihren sträflichen 
Fürgang scharf verheben und dieselbe mit 
Auferlegung des ewigen Still¬ 
schweigens unter Bedrohung sonst zu 
gewertigen habender scharfer Ahndung 
zur Ruhe und auf bezogenes allerhöchstes 
Decisum ein für allemal anzuweisen", was 
auch geschah. Nun waren der Bürgerschaft 
die Hände vollständig gebunden und die 
Herrschaft tat, was sie wollte, so daß 
die Erzeugung des städtischen Bieres sich 
stark verminderte und der den Bürgern 
nach dem neuen Urbar vorgeschriebene 
Mautmalzzins von 300 fl. in gar keinem 
Verhältnis zu ihrer Erzeugung stand. 
Sie baten die Hofurbarial-Kommission, 
ihnen die alte Malzschüttung von 3 Viertel 
von jedem Gebräu wieder in das Urbar 
einzusetzen, wurden aber 1773 abgewiesen 
itttb der Oberamtmann ging den Stadt- 
Sisgei von Uenmark. Magistrat mit aller Schärfe an, dieSchank- 
bürger zur Zahlung des transaktmäßigen 
Mautmalzzinses zu verhalten, bei sonst 
zu gewärtigenden Zwangsmaßregeln. Die Bürgerschaft kam dem Grafen nochmals 
entgegen, indem sie ihm 1776 das Schankbürgerhaus Nr. 2, welches ihm wegen 
beträchtlichen Rentamtsresten und anderer Schulden des gewesenen Rentschreibers Karl 
Unger gerichtlich zuerkannt worden war, samt den Grundstücken für den damals hohen 
Preis von 3000 fl. abkauften. Doch auch das war vergeblich. Nicht lange darauf 
brach der bayrische Erbfolgekrieg aus (1778/1779), der jede Aktion der Schankbürger¬ 
schaft hinderte. 
Bayrischer Erbfolgekrieg. 
Der Tod des Kurfürsten Maximilian von Bayern gab dem Hause Österreich 
die begründetsten Ansprüche auf Bayern. Friedrich 11. von Preußen trat aber dieser 
Vergrößerung von Österreich, wodurch es eine überwiegende Stellung in Süddeutsch¬ 
st
	        
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