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1 Tl. 28 sgr., vom Wasser 20 gv., zu Michaeli 1 Tl. 28 gr. und von der Hub
Acker 1 Tl?)
Die Heinzendorfer Richter ei, welche 1650 im Besitze des Andreas
Kuntschik war, besaß 1688 Andreas Frang, welcher dieselbe 1694 seinem Sohne Hans
Frang für 500 Tl. übergab, von dem sie 1740 an dessen Enkel Johann 1. Walzel
überging?)
Die Wessiedler Richterei hatte 1650 Wenzel Wladarsch, von dem sie an
Thomas Schilhab und von diesem an seinen Sohn Jakob Schilhab gedieh. Wann dies
erfolgte, ist nicht bekannt. Jakob Schilhab starb 1721, worauf seine Witwe den Hans
Georg Heinz heiratete, der 1722 die Richterei auf 15 Jahre als Vorwirt übernahm?)
Die Dobischwälder Richterei, welche 1650 Tobias Dworsky besaß, hatte
1688 David Schlosser, der sich 1688 beim Verkauf derselben an Procop Schindler
die Leimmühle^) am Odrauer Mühlbach vorbehielt. Im Jahre 1696 besaß Paul Hiebner
das Gericht, 1703 aber Martin Kuntschik, der bis 1708 Jahrgelder erlegte. Von ihm
ging das Gericht 1709 an den Schwiegersohn Georg Mick für 256 fl. über, von dem
es 1719 für den gleichen Preis an den Schwiegersohn Hans Kosak kam, welcher 1728,
da die Richter sich das Vorkaufsrecht bei der Leimmühle vorbehalten hatten, diese für
200 Taler ivieder zum Gerichte zurückkaufte?)
Die Lautscher Erbrichterei gehörte
1650 dem Martin Stabel, 1688 dem Jakob
Stabel und ist 1720 im Besitz des Georg
Stabel, von dem sie 1722 an dessen Sohn
Anton Stabel für 250 Tl. überging. Schul¬
digkeiten der Richterei waren: Ordinari Holz¬
geld, Branntweinaussatz, an Fischen 3 Ztr.
Karpfen, ferner, „wenn über kurz oder lang
die Richter, Freihöfler und Gastgeber die Fische
aus den herrschaftlichen Teichen übernehmen,
wird er schuldig sein, das, was auf ihn a rata
der jährt. Teichfische treffen wird, zu 7 fl. 30 kr.
pr. Ztr. zu nehmen". Weinfuhre in natura
oder 10 fl., statt des Hundshaltens einen Eimer
Honig. „Weil aber der Vorfahr bei dem Ge¬
richt ein herrsch. Teichl gegen jährl. 5 Tl. Zins
in die Renten genossen hat, so wird dem Anton
Stabel dieses Teichl jetzt erbeigentümlich für
50 Tl. überlassen, daher der Auffang (Lau-
demium) von 300 Tl. zu rechnen ist?)
Das Jogsdorfer Erbgericht war
1650 im Besitze des Paul Popp, der es 1699 für 340 Tl. seinem Sohne Martin
Popp überließ, von dem es 1717 an den Sohn Andreas I. Popp für 350 Tl. kam,
der es bis 1759 hatte?)
Die K l e i n h e rms d o r fer R i ch t e r e i hatte 1650 Nickel Walzel und nach ihm
fein Sohn Paul Walzel. Im Jahre 1688 erscheint jedoch Hans 1. Paller als Erb¬
richter, von dem das Gericht 1693 für 500 Tl. an den Sohn Hans II. Paller über¬
ging, der aber noch in demselben Jahre starb, worauf seine Witwe den Mathes Fischer
heiratete, der 1694 das Gericht übernahm. Sein Sohn Hans Georg Fischer besaß
es von 1723—1759?)
J) Mankendorfer Grdb. I, f. 50, 77, 83, 84. — 2) Heinzendorfer Grdb. I, 30,
32, 33. — s) Wessiedler Grdb. I, 1. — 4) Leim ist die alte Bezeichnung für Lehm.
— 5) Dobischwälder Grdb. I, 106, 108, 121. — 6) Lautscher Grdb. I, 101, 104,
106. — 7) Jogsdorfer Grdb. I, 1, 4, 9, 11, 13, 69. — 8) Kleinhermsdorfer Grdb. I,
29, 32, 34.
waxxcn der Herren von Lichnowsk?.