Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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kaufen und den auf der Herrschaft Odran befindlichen Müllern, „so vormals bei uns 
vor Mitbrüder eingeworben und anitzo sich nicht einstellen wollen", zu befehlen, dies 
jetzt wieder zu tun. Sie scheinen aber auf ihre Bittschrift keine günstige Entscheidung 
erhalten zu haben, denn sie überreichten auch dem Grafen Johann Peter Anton von 
Werdenberg ein 
Memorialen dem 
sie sich über die 
Brot-, Mehl-, 
Gries-und Grau¬ 
penhändler be¬ 
klagten, die sich 
zahlreiche Ein¬ 
griffe in ihre 
privilegierten 
Rechte erlaubten. 
Auch verlangten 
sie abermals, daß 
die unbezechten 
Müller auf der 
Herrschaft sich in 
ihr Mittel incor- 
porieren lassen 
sollen, worauf der 
Graf am 17. No¬ 
vember 1707 an 
den Hauptmann 
Georg Leopold 
Großherr den Be¬ 
fehl ergehen ließ, 
„allen dergleichen 
unbefugtenBrot-, 
Gries-und Mehl¬ 
verkauf abzustel¬ 
len, und sie Bäcker 
und Müller bei 
ihrer alten possos 
zu manutenie- 
ren.“ 
Den Fleisch¬ 
hackern hatte 
Graf Joh. Vapt. 
von Werdenberg 
im Jahre 1659 
eineil neuen Zech- 
brief ausgestellt, 
dessen Inhalt mit 
geringen Abwei¬ 
chungen dem des 
Zwola'schen vom 
Jahre 1575 gleicht, nur verband er sich zum Schluffe, keine weiteren Fleischbänke 
in Odrau zu errichten, setzte ailf den auswärtigen Ankauf des Fleisches seitens der 
Mitwohner in der Stadt zugunsten seiner Rentkammer eine Strafe von 1 Sch. Gr. 
fest und erlaubte ihnen, ein eigenes Zechsiegel zu führen, welchen Brief die Herren 
Karl Mansued von Orelly und Franz Leopold Freiherr von Lichnowsky, Edler Herr 
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Partie aus der Neustadt in (vdrau. 
Nach einem Lichtbilde von A. G erlich.
	        
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