Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

Hälfte das nötige Holz beizustellen verspricht, welches die Jaßniker Untertanen aus 
den Odrauer Wäldern zu holen haben. — 3. Die Dbrauer Herrschaft gibt 
das Holz zur Brücke von Petersdorf nach Mankendorf und die Groß-Petersdorfer 
stellen die Brücke her und sind dafür mautfrei. Sie verpflichtet sich, das Wehr für 
den Mankendorfer Mühlgraben zu unterhalten, die Dämme und Oderwehren oberhalb 
der sogenannten Flecken in gutem Stand zu halten, damit das Wasser in die Peters- 
dorfer Äcker nicht einreißt, — den im Jahre 1712 bei der Abflußrohre des großen 
Teiches gemachten Durchschnitt wieder zu vermachen, damit die Großpetersdorfer bei 
einem Hochwasser keine Gefahr erleiden. — 4. Unterhalb des großen Teichdammes 
wird ein Stück Grund freigelassen, damit die Odrauer Herrschaft dort die Fische 
abwägen und hin- unb herführen könne, auf welchem Stück aber sowohl die Herr¬ 
schaft Odrau wie auch die Groß-Petersdorfer freie Viehhütung haben. — Dieser 
Vertrag wurde aber später nicht eingehalten, weshalb lange Jahre zwischen beiden 
Herrschaften Streitigkeiten obwalteten. 
Graf Hoditz erneuerte noch zu Beginn des Jahres 1715 den Odrauer Stadtrat, 
doch schon Ende August erscheint Franz Leopold Freiherr von Lichnowsky, 
Edler Herr von Woschitz, als Erbherr auf Odrau. 
Gewerbe. 
Die Bäcker von Odrau beschwerten sich beim Grafen Johann Baptist von 
Werdenberg, als dieser 1685 in Odrau anwesend war, wegen verschiedener Eingriffe 
in ihr Gewerbe. Sie führten in ihrem Bittgesuche an, daß sie laut ihrer Privilegien 
verpflichtet seien, die Stadt mit Brot und Semmeln zu versehen, hiebei aber zu 
Schadeil kämen, da die Platzbäcker in den Dorfs(haften, wie auch jene in den Neu¬ 
häuseln (Neustadt) die ganze Woche backen und ihnen großen Abbruch tun, so daß 
ihneil das „gebackene Brodt auff dem Halße erliegen bleibet." Da ihr Privilegium 
deutlich besage, daß'die Platzbäcker nur befugt seien, am Wochenmarkstage (Montag) 
llNd nicht alle Tage der Woche zu verkaufen, wie es die Neuhäusler tun, die der 
Obrigkeit aber nichts in die Renten beitragen, während „sie bezechte Meister einen 
ständigen Zins" bezahlen müssen, so bäten sie um Abschaffung dieses Unfuges. Sie 
führten ferner an, daß sie ihre Klagen schon einmal vorgebracht hätten, worauf sie 
der gewesene Hauptmann Georg Geister habe in den Arrest werfen lassen, auch sei 
ihnen dessen Nachfolger Wilhelm Gemmenstorffer für geliefertes Brot noch 7 fl. 31 kr. 
schuldig, und baten um Begleichung dieser Post. Der Bescheid des Grafen vom 
16. Juli 1685 lautete: „Die Supplicanten sollen das Brod und die Semmeln im 
rechten Gewicht unb ohne Tadel backen, so werden sie auch sonder Beschwerde und 
Eintrag der Neuhäusler im Verkauf einen guten Verschleiß und Abgang haben. 
Nichtsdestoweniger lvürde ihnen zugelassen, wenn sie sehen, daß die Neuhäusler in 
der Wochen und außer des Montags und Markttagen Brod zum Verkauf austragen, 
sie ihnen solches wegnehmen und zu meiner Kanzlei einbringen sollen, worüber 
sodann zu verfahren wissen werde." Doch hörten die Eingriffe der Platzbäcker nicht 
auf. Die drei Bäcker von Odrau unterbreiteten ihre alten Beschwerden, wegen deren 
sie sich unter dem Hauptmann Tetzler mehrmals vergeblich an die Herrschaft ge¬ 
wendet hatten, im Jahre 1696 dem Freiherrn von Hoffmann, „weilen Jhro hoch¬ 
freiherrliche Gnaden selbst zur Stelle sein". Sie legten ihm ihre Privilegien vor 
und wiesen darauf hin, daß die Platzbäcker in der Neustadt entgegen denselben vor¬ 
gehen, wodurch sie dahin gekommen wären, daß jeder von ihnen 14 Tage feiern und 
nachgehends in der Woche nur 1 Scheffel Korn und 1 Scheffel Weizen verbacken 
könne, „davon unsere Contributionsanlagen, Holz und andere Schuldigkeiten ver¬ 
richten, das Leben erbalten und mitsammen uns ernähren, so daß tvir nebst unseren 
Kindern gar leicht crepiren, dadurch in großen Schaden und bei jetziger Zeit (es 
herrschte damals Hungersnot) in völligen Ruin gedeihen müssen." Sie ersuchten, 
den Platzbäckern zu verbieten, an einem anderen Tage als am Montag zu ver-
	        
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