Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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in Olmütz einen neuen kupfernen Bräupfannenboden anfertigen, der 591 Pfund 
wog und per Pfund mit 36 kr. berechnet 354 fl. 36 kr. kostete. Zur Bezahlung 
wurde von jedem Gebräu '/g Taler eingehoben und von der Kirche 100 Tl. — 120 fl. 
entlehnt.1) 
Das Bier bildete bei der größeren Ausbildung des Steuerwesens sehr bald bcn 
Gegenstand der Besteuerung, der sich insbesonders unter dein Begriff „Accise“ ent¬ 
wickelte. In Mähren wurde schon 1546 der Biergroschen, eine Getränkesteuer, 
mit 2 Denaren von jedem ausgeschenkten Eimer eingeführt. In Schlesien ist der¬ 
selbe auch seit der Mitte des 16. Jahrhunderts zu finden. Hier wurde er von den 
Fürstentagen bewilligt. Das Erträgnis des Biergroschens war zum Unterhalt des 
Hofstaates gewidmet und wurde von den Unteramtsleuten gegen eine Vergütung von 
5 Groschen von jedem ausgestoßenen viereimerigen Faß eingehoben. So wurden am 
9. August 1639 der schlesischen Kammer drei unterschiedliche Salva guardia für 
die damals unter kaiserlichem Sequester stehende Herrschaft Odrau, dann die Bier- 
und Zolleinnehmer, wie auch die Maut- und Zollamtsleute daselbst, eingeschlossen?) 
Von solchen k. Zoll- oder Äcciseeinnehmern oder k. Gegenschreibern sind folgende 
bekannt geworden: Hans Bromowsky, Georg Herzmansky (1666—1691), Georg Jak. 
Herzmansky (1692-1695), Johann Pleban (1712), Franz Herfort (1713), Kaspar 
Brustmann (1714), Franz Brustmann (1720), August Unger (1721—1724), Barthel 
Berndt (1764). 
Von den Fürsten und Ständen Schlesiens wurde der Biergroschen mit 9 kr. für 
den Eimer Märzen und 5 kr. für Weizenbier bewilligt, und zahlte Odrau für die Zeit 
vom 1. April bis 31. Dezember 1672 208 fl. 7 kr. 3 hl., Freudental 209, Wagstadt 
117 und Wigstadtl 58 fl?) Nach einer in den Schriften der Schankbürgerlade ent¬ 
haltenen „Notul wegen des Biergroschens" betrug derselbe 1687 schon 10^ kr. Diese 
Note lautet: 
„Wir Bürgermeister und Rathmanne der Stadt Odrau urkunden und bekennen 
hiermit, daß vermög unser auf dem Rathhaus haltenden Brauregister vom 1. April 
bis Ende Juni 1687 allhier bei gemeiner Stadt nie mehreres nicht gebrauen worden, 
als 9 halbe Weitzenbier, wird auf ein jedes Gebräu 6 Scheffel Weitzen geschüttet 
und hievon 5 Faß zu 5 Eimer gegossen, thut 45 Faß oder 225 Eimer. Von jedem 
Eimer ist an kaiserlichen Biergeldern zu 10 hg kr. vergeben worden, ertragen an Geld 
39 fl. 22 kr. 3 hl. Jngleichen sein auf 11 halbe Gerstenbier auf jedes 12 Scheffel 
Gersten geschüttet und hievon gleichfalls 5 Faß zu 5 Eimer gegossen worden, bringen 
55 Faß oder 275 Eimer, im Geld aber von jedem Eimer zu 10‘/2 kr. macht 48 fl. 7 kr. 
und zusammen von gebrautem Weizen- und Gerstenbier 87 fl. 30 kr. Odrau, am 
letzten Juni 1687." ’ 
Die Schankbürger waren gehalten, ihr Malz in der Großen-Mühle schroten 
zu lassen. Die Herrschaft verkaufte dieselbe am 18. März 1690 für 100 Spezies- 
Dukaten dem Muthes Hey tl. Von dieser Mühle hatte er jährlich „bei Verlust der¬ 
selben" der Herrschaft 40 fl., 12 Scheffel reinen Weizen und 60 Scheffel Korn zu 
zinsen. Bei jedesmaligem Verkauf der Mühle gebührte der Herrschaft der Auf- und 
Abzug, doch hatte der Verkäufer die Vorhand, die Mühle wieder zu erkaufen. Der 
Müller hatte die Mühlsteine für sein Geld zu erkaufen, die Richter und Freihöfier 
der Herrschaft mußten ihm aber dieselben zuführen, und die erforderlichen Eichen¬ 
wellen die Untertanen, wie auch das zum Mahlwerk, zu den Fludern und Wehren 
benötigte Holz, während die Dobischwälder allein zur Zufuhr des Geschirrholzes ver¬ 
pflichtet waren. Die Zimmerleute der Herrschaft konnte er gegen Bezahlung des Hof¬ 
lohnes jederzeit benützen. Sämtliche andere Müller der Herrschaft waren verpflichtet, 
ihm die Mühlsteine und Räder ausarbeiten und anfertigen zu lassen, und stellte die 
Herrschaft ihm das Holz zu den Rädern unentgeltlich bei. Für zwei Kühe hatte er bei 
*) Schankbürger-Lade. — 2) 19. Bd. Sehr., 23. Bd. Schr. x. 156. — 3) Bier¬ 
mann, Troppau: 601. — Brest. Staats-Arch.: Troppau I, 4.
	        
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