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ein Stück Garn zu spinnen und allerlei Getreide „ums Maß" zu dreschen. Die
Kleinhermsdorfer hatten im Lautscher Vorwerk fürs Rindvieh Stroh und Siede zu
schneiden oder, wenn dies nicht erforderlich war, von ihren Weiden jäten und Hanf
und Kümmel raufen zu lassen.
Die Bauern von G r o ß h e r m s d o r f und W e s s i e d e l mußten für jedes
überwinterte Roß der Herrschaft 1 Viertel Hafer und die von Kamitz 3 Matzen
Hafer abgeben. Wenn die Herrschaft den Kamitzern einen „Viehe Ochßen" (Zucht-
stier) hielt, so zahlte die Gemeinde ihr jährlich 2 Tl. 24 gr. (48 a 2 gr.)
Die Gemeinden als solche brachten der Herrschaft seit uralter Zeit folgende
Gaben, die man Ehrungen nannte:
Gemeinde
Weizen
Korn
Hafer
Erbsen
Hanf
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Käse oder
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Ferner gab Heinzendorf vom Vieh weg 30 gr., 4 Gänse und 32 „hungrige"
Hühner. Solche gab auch Dobischwald 14% — Hubenhühner gaben: Jogs-
dorf 4, Kl.-Hermsdorf 4, Gr.-Hermsdorf 16% Dörfel 4, Wolfsdorf 12 und
Taschendorf 19. Kleinhermsdorf gab von der Hutweide 25 gr. 8 hl. — Zins¬
eier gaben: Kamitz 51, Wolfsdorf 76, Taschendorf 110. Mankendorf gab zu Georgi
vom Wasser 12 gr. und Lautsch 2 Sch. 1 V. 1 M. Gerste.
Nebstbei hatte natürlich jeder noch seine Grundzinsen zu zahlen, die im
Urbar bei jedem genau verzeichnet sind, deren Anführung jedoch zu weit führen würde.
Die Richter auf der Herrschaft waren verpflichtet, dieser, so oft es die
Notdurft verlangte, nach Österreich oder Ungarn um Wein zu fahren, wobei sie
von jedem Faß ä 10 Eimer 2 Taler und 1 Scheffel Hafer erhielten. Beim Ver¬
kaufe der Richtereieu und der Freihöfe, wie auch der Mühlen erhielt die Herrschaft
10% des Kaufpreises als Auffang (Laudemium). Die Richter von Mankendors,
Wessiedel und Lautsch und der Kretschmer in Petersdorf waren verpflichtet, nur
herrschaftliches Bier zu schenken. Statt der früheren Schuldigkeit der Richter, Frei-
höfler und Müller, der Herrschaft jährlich einen Jagdhund auszuhalten, hatte jeder
derselben einen Eimer Honig zrr zinsen. Wir führen im folgenden die Namen der
Richter und Müller vom Jahre 1650 und deren Leistungen an.
Georg Brustmann/Richter zu Mankendorf, gab zu Georgi vom Wasser
20 gr., zu Georgi und Wenceslai je 1 Tl. 28 gr. und zu Wenceslai von einer Hube
Acker 1 Tl. Von der Mühle, die damals zum Gericht gehörte, ziuste er jährt. 2 Malter
6 Scheffel gutes Korn, mußte 2 Schweine mästen, statt der Mästung des dritten
2 Tl. und von einem Stück Acker zu Weihnachten 1 gr. und 1 hungrige Gans geben.