Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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die Leith auch feint schuldig Zu Verödeten und Zu verrichten. Allst welche Acker 
Winter und Sommers kan außgesehet werden mehr als 12 Malder 4 Sch. — Rindt- 
Viech kan man halten 1 Schock, Schwein Viech 30 stückg, Gänß, Hiener undt Enten 
Zur notturfft. Schaff kan man ingleichen halten llndt einWintern 400, vor welche 
vortreffliche Huttweide ist, lvie auch vorß RindtVieh. Bei dießem Hoff seiild nit 
wenig wießen, auch unterm lvalde auff der Czermentka, alda man auffs wenigste 
khau Hew machen 150 Fuhr. 
„Die Nutzung von dießem Hoffe gerechnet ein Malder Wintersaath zu 100 Thl., 
Sommersaath zll 50 Thl., Rindt lind Schaff Viech, mich ein Fuhr Hew zu 18 gr. 
und Schwein Viech zu 9 gr. macht 1225 Thl." 
Zur Instandhaltung der Gebäude und zur Bewirtschaftung der zu den einzelnen 
Höfen gehörigen Grundstücke waren zahlreiche Arbeitskräfte erforderlich, welche die 
Dorfbewohner zu liefern hatten. Von Interesse silld die Robotleistlingen der einzelnen 
Dörfer, unter welchen Mankendorf, das ursprünglich nicht zur Herrschaft gehört hatte, 
eine Ausnahmsstellung einnahm. 
Die Mankendorfer Bauern, es waren ihrer 35, hatten die für die dortige 
Mühle benötigten Wellen, Geschirrholz und Mühlsteine von dort, wo es der Müller 
für gut befand, einzukaufen, abzuholen und zilr Mühle zil führen, deren Räder sie 
im Winter zilzudecken hatten. Ferner waren sie schuldig, auf den zum Mankendorfer 
Vorwerk gehörenden Wiesen, auf welchen die Herrschaft jährlich 96 Fuhren Hen 
und 79 Fuhren Grumet gewann, zur rechten Zeit das Hen und Grumet abzuhauen, 
abzudörren, zu rechen und auf ihre eigenen Kosten in des Herrn Vorwerk zu führen 
und dort auf den Ställen und Schoppen abzuladen. 
Ferner hatten die Mankendorfer Bauern die Verpflichtung, auf ein unter¬ 
halb der Holzmühle gelegenes, zum Petersdorfer Vorwerk gehöriges Ackerstück, 
die Flecken genannt, auf welchen man mehr als 22 Scheffel Getreide säen und 
40 Fuhren Heu und Grumet gewinnen konnte, Mist zu führen, drei Furchen zu 
ackern und zuzurichten, mit des Herrn Getreide zu besäen, dasselbe ivie auch das 
Heu und Grumet zu bereiten, zu dörren und einzuführen. Auf den Feldern des 
Lailtscher Vorwerks hatten sie jeder einen Tag zu ackern und im großen Schnitt 
zwei Tage mit der Sense zu hauen. An Wachgeld hatte jeder 8 gr. (früher waren 
es nur 1 Vs') zu zahlen. 
Die 21 DobischWälder Bauern wären verpflichtet, auf dem Lautscher 
Vorwerk einen Tag im Frühling und einen im Herbst mit dem Haken zu ackern 
und zwei Tage mit der Sense zu hauen. Ferner hatte jeder 8 gr. Wachgeld zu 
zahlen und 4 Zaspeln Garn zu spinnen. 
Die Bauern aus Mankendorf, Petersdorf, Heinzendorf, Wes¬ 
siedel, Dobischwald, Lautsch, Großhermsdorf, Kamitz, Wolfsdorf 
und Taschendorf mußten, da sie keine ausgesetzte Robot hatten, zu jedem 
Bau im Schloß oder im Vorwerk zu Obrem allerhand Robot zu Roß und Fuß 
leisten und insbesonders die erforderlichen Steine, Ziegel, Kalk, Sand und Holz 
zuführen. 
Die Bauern von Jogsdorf, Kleinhermsdorf und Dörfel waren verpflichtet, 
allerlei Robot zu Fuß zum Schloß- und Vorwerkbau in Odrau lvie von altersher 
zu vollenden und zu verrichten, auch ivaren sie schuldig, die Krippen lind Raufen 
für die Kühe unb Schafe im Odrauer Vorwerk zu machen. Die Bauen: aus 
Jogsdorf und Dörfel waren verpflichtet, beim Odrauer Vorwerk zu eggen, 
während die Kleinhermsdorfer beim Lautscher Vorwerk Fußrobot zu leisten 
hatten. Die Verpflichtung zum Ackern hatten diese drei Dörfer nicht. Die von 
Klein Hermsdorf und Dörfel hatten jährlich im Odrauer Hofe Erbsen und 
Hanf zu dreschen, während die Kleinhermsdorfer allein berufen waren, alle 
Kamine und Feueressen im Schlosse, so oft es nötig ivar, auszukehren. 
Die lveiteren Robotleistungen der Bauern aus den genannten Dörfern sind 
aus folgender Tabelle zu entnehmen:
	        
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