Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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Prozeß gegen Johann Bohusch von Zwola aufgenommen hatte und nun gegen Georg 
von Sitsch weiterführte. Die mähr. Stände ernannten anstatt der bereits ver¬ 
storbenen Kommissäre die Herren: Georg Freudentaler von Würben auf Helfenstein, 
Sr. Majestät Rat und Kämmerer, wie auch Kämmerer des Erzherzogs Maximilian 
von Österreich, Georg Sedlnitzky von Choltitz auf Sedlnitz, Wilhelm Friedrich von 
Zierotin auf Alttitschein, Johann d. Ä. Kobylka von Kobyli auf Eulenburg, 
Sr. Majestät Rat, Bernhard Podstatzky von Prusinowitz auf Bodenstadt und Johann 
Balthasar Czedtritz von Kinsperg aus Kunewald. Nachdem dann Johann Friedrich 
von Sitsch Odrau übernommen hatte, wurden 1614 abermals die Kommissäre er¬ 
neuert und anstatt des verstorbenen Georg Sedlnitzky Johann Wenzel Sedlnitzky 
von Choltitz auf dem Freihofe in Bernarkitz bestimmt. Doch wurde auch jetzt die 
Angelegenheit keinem befriedigenden Ende zugeführt?) 
Zu Beginn des Jahres 1616 nahm Johann Friedrich von Sitsch die Er¬ 
neuerung des Stadtrates vor und bestätigte am 24. Februar der gemischten Zunft 
den 1556 von Johann Thomas von Zwola erhaltenen Zechbrief. Wenige Tage 
darauf besitzt aber Schebor Praschma von Bilkau die Herrschaft Odrau. 
Schebor praschma von Bilkau auf (v-rau. 
Westlich vom Dorfe Bilkau bei Datschitz im Jglauer Kreise befindet sich ein 
durch eine tiefe Schlucht von der Pfarrkirche geschiedener Hügel, auf dessen Gipfel 
einst die Burg Bilkau stand, welche das Stammhaus der Herren Praschma von 
Bilkau war, die das schwarze Geweih eines Achtenders im blauen Wappenschilde 
und als Helmzier führten. Schebor Praschma von Bilkau auf.Standing, 
der 1616 die Herrschaft Odrau erhielt, war ein Sohn des Johann Praschma von 
Bilkau auf Polom aus seiner Ehe mit einer Schwester Karls von Zierotin, war 
also verwandt mit Anna von Zierotin, der Mutter des Johann Bohusch von Zwola. 
Schebor gedachte die Einkünfte von der Herrschaft Odrau zu erhöhen und 
verlangte deshalb sogleich, nachdem er von derselben Besitz ergriffen hatte, von den 
Richtern, Freihöflern und Müllern der Dörfer deren Privilegien. Diese aber, ein¬ 
gedenk der Bedrängungen, die sie aus gleichem Anlasse durch die Herren von Zwola 
zu erdulden ■ hatten, gaben die Originale nicht heraus, sondern überbrachten ihm 
Abschriften derselben, die alle in der Zeit vom 29. März bis 7. April 1616 von 
den Räten der benachbarten Städte Fulnek, Wagstadt, Wigstadtel und Neutitschein 
beglaubigt wurden und sich zumeist erhalten' haben. Wo es nur anging, erhöhte er 
nun ihre jährlichen Leistungen, wozu bald ein Vorwand gefunden ivar. Gegen 
Michael Tanneberger, Müller zu Mankendors, der bisher jährlich von seiner Mühle 
2'/z Malter Getreide gezinst, zwei Schweine gemästet und statt der Mästung des dritten 
2 fl. gezahlt hatte, hatte Schebor „aus etlichen erheblichen Ursachen einen Unwillen 
gefaßt", woraus ihn der Herrschaftshauptmann Adam Zibulka von Lytultowitz dahin 
brachte, sich zu einer jährlich zu den Terminen St. Georgi und St. Wenceslai zu 
leistenden Zinsung von drei Maltern Getreide und zur Mästung von vier Schweinen zu 
verpflichten, worauf ihn Schebor „in Ansehung seiner, des Tannebergers Demuth" 
wieder zu Gnaden aufnahm, „dergestalt, daß er sich von Sr. Gnaden alles Liebs 
-und Gnets getrosten solle, durch welchs Mittel alle Unwillen des Herrn Sr. Gnaden 
aufgehoben und zunichte gemacht worden", wie der Hauptmann am 29. September 1617 
erklärte. — Dem Blasius Pferdt, Richter zu Jogsdorf, wurden 1621 wohl die 
Handfesten von Ao 1519, 1556 und 1614 bestätigt, aber es wurde ihm hiebei die 
neue Verpflichtung auferlegt, der Herrschaft jährlich zu St. Wenceslai zwei Schweine, 
die ihm aus den herrschaftlichen Vorwerken übergeben werden sollten, auszumästen. 
Von den bäuerlichen Untertanen verlangte er, daß sie an jedem Tage der 
Woche, also auch am Montage, an welchem Tage in der Stadt immer der Wochen- 
*) Mähr. Landtags-Pamatkenbuch: VI, f. 23/b, 58/b.
	        
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