Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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und dem hl. Märtyrer Laurenz geweiht ist, eine Pfarre bestand, ist ungewiß, soviel 
aber ist sicher, daß sie von vielen Wallfahrern besucht, 1597 neu ausgebaut und von 
Bischof Stanislaus II. konsekriert wurde?) 
Im Jahre 1536 bestätigte Georg Koles von Rakau als Lehensherr von Kunzen- 
dorf dem dortigen Richter Jakob d. Ä. Teltschik zwei alte Briefe, die er über die 
Richterei (Schnltisei) hatte, damit er und seine Nachkommen diese mit denselben Rechten 
und Freiheiten genießen könne, lvie solche in seinen ersteren Briefen verschrieben sei. 
Er Überließ ihm gleichzeitig zwei Untertanen namens Paul Eßler unb Hansen mit 
Zinsen und Roboten, über welche er sich die Oberhoheit vorbehielt. Als Zeugen 
werden angeführt die Brüder Wenzel und Johann von Füllstein auf Wagstadt, 
deren Amtmann Georg Koles vorher gewesen, weshalb er sie „Seine gnädigen Herren" 
nennt, der Ritter 
Melchior Hubu- 
rek von Bros- 
dorf, Hauptmann 
zu Fulnek, und 
Lorenz von Bo- 
bolusk auf 
Schlatten. Rach 
der in der Fa¬ 
milie Teltschik 
herrschenden 
Tradition ist der 
genannte Jakob 
Teltschik ein 
Nachkomme des 
Gründers des 
Dorfes Kunzen- 
dorf. Es sind 
zwar hiefür keine 
direkten Belveise 
vorhanden, da in 
den Urkunden 
von 1301 und 
1412 kein Fa- 
milienname ge¬ 
nannt ivird, aber 
es ist wahrscheinlich, beim nach dem Gründungsbriefe von 1301 hatte die neue Ort¬ 
schaft mit der Richterei nur auf die leiblichen, rechtmäßig von jenem Kunzo abstammenden 
Erben überzugehen, und die Urkunde von 1412 spricht von den Vorfahren (Stamm¬ 
vater, Ahnherr) des damaligen Richters, welche bereits Goldseifen innehatten. Und 
nach der Bestätigung von 1536 hatte Jakob Teltschik zwei Briefe auf das Kunzen¬ 
dorfer Gericht. Er war offenbar schon längere Zeit in diesen Rechten und die Art, 
lvie von diesen Privilegien als von „Seinen ersteren Briefen" gesprochen wird, gibt 
der Vermutung Raum, daß dieselben an der Familie hafteten unb von leiblichen 
Vorfahren geerbt, nicht von anderweitigen Amtsvorgängern überkommen waren. 
Seit 1536 ist das Kunzendorfer Gericht nachweislich immer in derselben Familie 
geblieben. Jakob d. I. Teltschik geriet mit dem Grundherrn Jaroslav Schip 
auf Stettin im Jahre 1565 wegen der beiden Robotbauern unb der beiden Müller, 
lvelche ihm zinspflichtig waren, in einen Streit, dessen Ausgang er nicht erlebte. Erst 
unter seinem Sohne Markus Teltschik entschied das Landrecht 1577, daß er 
*) Cod. dipl. Mor.: V, 132. — Correspondenzien im Konsist.- Arch.: XXXIV, 
f. 167. 
Taschendorfer Erbrachterer. 
Nach einen: Lichtbilde von A. G erlich. 
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