Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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pari einer der andern Zu argem gedecht, die bus verfallen sey Vnßern Gd. in Seine 
Kammer vnd daß der vbeltheter dem allem ein volle genügen thuen fol, wie viele 
fromme leüt erkent haben, darauf feind Burgen: Matz Maurer, Bartel nitzmann, 
Michel seytenberger, Andres eheler, Michel Hayntz, Simon Lüras, Matz rohlether, 
Nickel rinischer, Matz Pop, Plaschka Weber, Matz poetzsch, vnd ivo sich vielgenenter 
vbeltheter nicht verhilte, fol ihm sein recht, nach genentem Pfand folgen, gleich wie 
ers jetzt verdienet hat, doch Vnserm gnädigen Herrn, vns vnd gemeiner Stat alzeit 
^ ohn schaden. Geschehen jähr vnd tag wie oben bemerkt." 
Daß unparteiische Männer aus den Schöppenstühlen der benachbarten Städte 
zur Entscheidung irgend einer Angelegenheit nach Odrau berufen wurden, kam nicht 
selten vor und geschah zumeist dann, wenn der Gegenstand einen Gerichtsschöppen 
oder einen Ratsbeisitzer betraf. Man nannte dies einen „unverdächtigen Rat" 
oder ein „unverdächtiges Ga st recht". So finden wir zum Jahre 1607 ver- 
zeichuet: „Auff entlichen Befehlich des Wohlgeboruen Herrn Herrn Johann Bosnisch, 
Herrn von Zwola und Goldenstem, unseres gnädigeil Herrn, sind! von Fulnek die 
ehrbaren Menner als Johann Absky, Martin Leyst und Brinzy, von der Wigkstadt 
Petrus Heitel, Adam Stichs und Georg Hunheiser gebierlicher Weise Schrifftlicheu 
von Rechten und Obrigkeiten zue einem unuordechtigen Rath gemeiner Stadt und 
allen Eltesten geladen" und sprachen Recht in einer Streitsache zwischen Bartel 
Panatzke, geschwornem Gerichtsschöppen, und Adam Besserdich, welcher den ersteren 
„geschmehet und an seiner Ehren ledirt" hatte. Ein solches unverdächtiges Gast¬ 
recht entschied auch 1609 wegen der Verwundung Georgs Klimkes durch Valentin 
Nemtze. Ihr Ausspruch hat folgenden Wortlaut: 
„Montag nach St. Michaelis ist auff Befehl deß Herrn Friedrich Kaltenbrunn 
nach Fulnek geschriben worden vnd da sind die ehrbaren Menner mit namcn Daniel 
Kreisel, Georg Ruprecht, Jakob Freisler, von der Wigkstat Georg Hunheiser, Kaspar 
Filip vnd Peter Hoytel diesen tag erschienen vlld haben also neben den unsrigen 
als Georg Hilscher, Georg Vicentzen vnd Jan Machotskeil also aus allen dreien 
Rechten Georg Klimkes eingebrachte Klage soivohl als auch Walenta Nemtzes Ver- 
antworttung wegen der Verwundung George Klimkes verloffener Zeit angehöret, 
Soivohl auch deroselbigeu Eingelegten gefirten Zeigung aller ilach notturfft bewogen 
vnd Nach Volkomlicher auffgetragener gegebener Vndt verbirgter Sachen gewalt Vnd 
macht Erkant, gesprochen vnd sentencioniret, Das Valenta Erstlichen zuuor gegangen, 
ihmn Vorgewartet, Vnbillich geschlagen, Geschlepett, auff sein Vnglick ihn in die 
nacht allein Verwartet, sondern auch sein groß senß genohmen, ihn halber todt ligen 
Lassen, darzu auch hernoch Vnbillich Verleimdet Vnd in große Schaden, Vnkosten 
vnd Verseimnus mit dem Artztlon gefiret, derowegen ihme dem George Klimke für 
solche erliteue Schaden vnd Verseimnus Ermelter Waleilta dreißig Gulden Landes¬ 
wehrung also heile bey Verschreibung den Montag nach Reminiscere 10 fl. Erleget, 
hatt mehr auff nachstkunfftig S. georgi ober eiu Jahr 6 fl. vnd hernach Vber ein 
Jahr zu 6 fl. vnd allwegeu bis zur Erfillung der 30 fl., Vnd die Vnkosten auch 
alßbalder, die er dan hat, erlegett Vnd por richtig! gemacht, also dan sie Einander 
solches Vms Gottes willen abgebetten Vnd auch Solches Vnter 50 Ducaten keiner- 
iveges zu gedenken, Ein genigen Zu thun Sindt zu Bürgen vor den Walenta, 
Martin Dworsky, Richter, Martin Fucher, Jura Wolfs, Bartosch Pleban, Jura 
Gloger, für den Georg Klimke g'loben Kaspar Jäkel, Jura Kotzwarowsky, Richter 
Martin Dworsky, Blaschka Klemka alles also einander nicht aufzuheben noch zu 
gedenkeil, halb der obrigkeit in ire Kamer, halb zu gemeiner Stadt Mauer besserung 
zu verfallen, einiegklich er die seinigen hinter sich genohmen?) 
In demselben Jahre finden wir noch einen Totschlagsvertrag verzeichnet. Als 
bei Bartel Mudrack Märzenbier geschenkt wurde, hatte Balten Walzet im Streite den 
Andres Beier erschlagen, weshalb sein Vater Andres Walzet mit des Erschlagenen 
*) Grdb. IV, f. 3 ad ann.
	        
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