Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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in Solich saine beschnldigung nie haben können mit recht nachbringen, darumb haben 
sie auff baiden taillen all in Datum denn obgenannten Herren mit fampt dem Herr 
Bürgermeister mechtiglich anheim gesielt, was sie tzwischen yn ansprechen werden, 
bah dem wollen sie bleiben. So beffnnden wir als obenbemelt der Mikulasch Heger 
dem Richter bitten soll, wo er in ertzurnt hott mit Worten oder mit wercken, das 
her es Im vergeben soll." 
„Alß man tzelet 1554 Jahr am andern Sonntag des Adwents, Lorentz 
schnster, Voyt, In beysein des gantzen erbaren raths bekennen mit diesem gerichts¬ 
buch, das ein gutwilliger Vertrag 
vnd einigkeit ist geschehen, tzwischen 
den erbaren Handwergsmaistern 
der leinweber Leche vnd dem Mer¬ 
ten tzinkle In solcher mainung, 
lvo es eine parth der andern anff- 
heben lvnrde vnd solches tzne be¬ 
weisen wäre, tzne wegen oder 
stegen, mit einem oder tzween 
mennern, das dieselbige parth dem 
Herrn s. Gn. das pffand v (5) 
Sch. Gr. an alle gnade verfallen 
sey." 
Derselbe Merten Czinkle kam aber im nächsten Jahre an den Unrichtigen und 
wurde vom Jogsdorfer Müller Paul jämmerlich geschlagen, weshalb dieser folgenden 
Vertrag.schließen mußte: „Im Jahre als mau zelet 1555 Jahr, Freytag nach Michaelis 
vor Stefan Gros, geschworner Voyt, im beysein des gantzen erbaren raths, ist ein 
gutwilliger Vertrag vnd einigkeit ungezwungen vnd vngedruugen geschehen tzwischen 
dem Merten Czinkle aiuthail vnd Paul Miller von Jocobsdorff andernthails belangende 
das genannter Paul milluer den Merten Czinkle gehawen hat, darfür den der Paul 
milluer dem Merten Czinkle für seine schmertzen vnd Vorseimnis geben sol xxv fl. 
(25 fl.), erstlicheu anst Martini zukhünfftig x (10) fl. vnd darnach von Martini aber ein 
Klein-Herinsöorfer Erbrachterer. 
Nach einem Lichtbilde von A. Gerl ich.
	        
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