Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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Foyt, Urben Lares, Clement Barger, Crispinus Fritsch, Johannes Peisker, Urban 
Kalik, Veith Weselsky, Greger Schmid (N14. das waren die Schöppen) mit Roth 
und Willen aller El listen der Stad, die mit Nomen Jacob Seydel, Merten 
Angneter, Veit Wantke, Veit Nether, Bartel Mudrak, Lorenz Wagner, Lorenz 
Schuster, Greger Galer, Hans Meßmaul, Balzer Kreusel, Nickel Zeusbarger, Georg 
Zeusbarger, Georg Rudolf, Georg Jordan und Balten Pitsch bekennen", daß wir den 
Schmiedgesellen eine Bruderschaft gegeben haben. Der eigentliche Stadtrat bestand 
somit aus dem Bürgermeister, den drei Ältesten, dem geschwornen d. h. auf 
den Blutbann beeideten Vogt und den sieben Schöppen, zusammen aus 
12 Personen. Bei außerordentlichen Anlässen wurden die übrigen Ältesten der 
Stadt, die geschwornen und ungeschwornen, im gegebenen Falle 15, zur Beratung 
beigezogen. Wie diese letzteren erwählt waren, und welche Befugnisse sie hatten, ist 
nicht bekannt. Das Stadtgericht bildeten der Vogt und die s i e b e n S ch ö p p e n. 
Stadtvogt oder Stadtrichter in Odrau war 1541 Martin Held. Vor 
ihm und den Schöppen Hans Fischer und Peter Stach machte im genannten Jahre 
Ludmilla, die Tochter des Michel Clem von Stachenwald, ihr Testament. Im 
folgenden Jahre war Hans Meßmaul und 1543 Vitus Fleischer Vogt. Der Vogt 
führte das Gerichts buch, in welches die Käufe und Verkäufe von Häusern und 
Grundstücken, aber auch bis 1650 viele andere Verträge eingetragen wurden. Diesen 
Eintragungen kam volle unanfechtbare Beweiskraft zu. Vitus Fleischer legte ein 
neues Gerichtsbuch an, dessen Beginn folgenden Wortlaut hat: „Noch Christi unseres 
Mitlers wieder gepurt A. 1543 pin ich Vitus Fleischer zum Richter oder foit dieser 
Stadt Odra durch des Herren Gnad erkyset. Auch hab ich dyses Richter Buch mir 
und allen Nochkümlichenn Richternn: Vnd zue Gutt einer erbareun Gmein verordnet." 
Auf der inneren Deckelseite befindet sich der Spruch: 
Hane quodam veteres teneram pinxei’e puellam 
orbatamque oculo et deficiente manu 
Ne quis amore sacroque corruptus aere 
judicet: at tribuet munera Justitiae. 
Zn deutsch: 
Sie einst stellten die Väter dar als liebliche Jungfrau 
Mit geblendetem Aug', mit entrissenem Arm, 
Auf daß keiner richte, von Lieb' oder Golde verführet, 
Und der Gerechtigkeit Gaben drück' in die Hand. 
Von diesen Gerichtsbüchern, die seit Anfang des 17. Jahrhunderts, wo auch in 
den Dörfern mit der Führung solcher begonnen wurde, Stadtbücher genannt wurden, 
haben sich 13 erhalten und sind jetzt unter dem Namen „das alte Odrau er 
Grundbuch" beim k. k. Bezirksgerichte Odrau verwahrt. Sie umfassen folgende 
Zeiträume: 1. 1543—1558. - H fehlt. - UI. 1579—1595. - IV. 1596—1609. - 
V. 1610 — 1631. - VI. 1631 — 1646. - In diesen fünf Bänden sind die Blätter 
für die Eintragungen eines jeden Jahres immer von neuem numeriert, während 
jeder der übrigen Bände vom Anfange bis zum Ende fortlaufende Blätter- 
numerierung besitzt. VII. 1646—1665. - VIII. 1666—1697. - IX. 1697—1711. - 
X. 1712—1747. - XI. 1747—1782(1783). - XII. 1782—1811. - XIII. 1811—1834. - 
XIV. 1834—1851. - Bis 1787 wurden sie vom Stadtrichter, von 1787 bis 1851 
vom Stadtvorsteher geführt. Diese Bücher bilden eine der wichtigsten Geschichtsquellen 
von Odrau. Bücher mit Aufzeichnungen über die Verhandlungen im peinlichen Ver¬ 
fahren haben sich nicht erhalten, sondern nur einzelne Aktenfaszikel. Wir entnehmen 
den Bänden I, 111 und IV des alten Grundbuches einige auf die Rechtspflege bezug¬ 
habende Proben. 
Im Jahre 1545 wurde nebst anderem in das Gerichtsbuch eingetragen, daß Michel 
Onsorg vor dem Bürgermeister Hans Schuster, dem Vogte Bartel Mudrak und den 
geschwornen Schöppen von der Barbara Bilitzerin um 28 fl. den Garten bei Sankt 
Johannis, welcher dem Hans Fischer gehört hatte, gekauft habe. Das uralte Kirchlein
	        
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