Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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zur Arbeit hielt und dieses überwinterte, verpflichtete, der Herrschaft zu Michaelis 
zwei Scheffel Hafer, den sogenannten Pferdehafer, zu geben. Jene, die kein Roß hielten, 
hatten ein Viertel Hafer abzugeben.*) 
Die Untertanen der übrigen Dörfer verharrten aber bezüglich seiner anderen 
Forderungen im Widerstande und brachten die Sache vor das Landrecht. Am 
Donnerstag nach Ostern des Jahres 1571 kamen dann die vom Landeshauptmanne 
bestimmten Kommissionsmitglieder: Wenzel d. Ä. Sedlnitzky von Choltitz auf Polanka, 
Oberstlaudrichter, Wenzel t>. I. Sedlnitzky von Choltitz auf Partschendorf, Landrechts¬ 
beisitzer, Georg Kotulinsky von Kotulin auf Schimmelsdorf, Oberstlandschreiber, 
Alexander Larisch von Lhota auf Leükowitz, Vizelandrichter, Peter Wolf von Koneöuy 
auf Schlakau, Gabriel Libansky von öehowitz, Vizelandschreiber, in Odrau zusammen, 
wo sie in Angelegenheit der Beschwerde der Untertanen der zur Herrschaft gehörenden 
Dörfer: Petersdorf, Heinzendorf, Wessiedel, Lautsch, 
Jogsdorf, Großhermsdorf, Kamitz, Dörfel, Wolfs¬ 
dorf und Taschendorf, daß sie Herr Johann Thomas 
von Zwola zu neuen Roboten heranziehe und mit 
neuen Leistungen beschwere, nach Anhörung der 
Klage und der Widerrede folgenden Vergleich zu¬ 
stande brachten: 
1. Jene, die von altersher auf den Äckern 
beim Odrauer Hof gcrobotet hatten, sollten dies 
auch in Hinkunft tun. 
2. Jene Bauern, die bisher Roßrobot geleistet 
hatten, sollten in Hinkunft und zu immerwährenden 
Zeiten dem Herrn auf den neuen Äckern beim neuen 
Lautscher Hofe zwei Tage ackern und einen Tag 
eggen. Die Bauern aus Dörfel und Jogsdorf, die 
bisher nie geackert hatten, sollten in Hinkunft dem 
Herrn zwei Tage eggen und Handrobot leisten. 
3. Alle Bauern sollten dort, wo sie ackern, 
dem Herrn einen Tag Getreide schneiden, einen 
Tag mähen, einen Tag rechen, einen Tag binden, 
jeder vier Fuhren Getreide von diesen Feldern in 
die herrschaftliche Scheuer beim Lautscher Hofe 
und einen Tag aus dem Lautscher Hose auf die 
neuen Äcker bei demselben Dünger führen. Bei all 
diesen Arbeiten sollte ihnen jedoch weder der Herr 
noch seine Beamten verwehren, ihre Pferde über 
Bkittag mit dem herrschaftlichen Vieh auf dem Anger 
von Lautsch weiden zu lassen. 
4. Der Herr von Zwola verzichtete darauf, 
daß sie ihr Getreide in der Odrau er Schloß Mühle vermahlen lassen, und 
konnten sie in Hinkunft ihr Getreide in eine beliebige Mühle auf der Herrschaft, 
die dem Herrn zinst, führen, jedoch in eine fremde nicht. Er verpflichtete sich, 
tüchtige Müller zu bestellen und darüber zu wachen, daß ihnen in der Mühle kein Ab¬ 
bruch geschehe; auch stellte er ihnen den Gebrauch von Hand- und Schrotmühlen frei. 
5. Herr von Zwola, der den Leuten über die von ihm erkauften, bisher wüst 
gelegenen Flecken und Wiesen keine Kaufbriefe ausstellen wollte, wurde hiezu 
verhalten, damit sie und ihre Nachkommen dieselben ohne Verhinderung des Herrn 
benützen konnten, wobei jedoch jeder von ihnen verpflichtet wurde, die auf dieselben 
entfallenden und eingetragenen Zinsen und Roboten zu leisten. 
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Einsagzeichen der Schusterzunft. 
Nach einem Lichtbilde von R.S tadle. 
*) Aus einer von Bürgermeister und Rat der Stadt Fulnek am 0. April 1616 
bestätigten Abschrift. 
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