Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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schenkte, mußte er aus der Stadt beziehen. Statt der Verpflichtung, der Herrschaft 
einen Jagdhund zu erziehen, hatte er jährlich zu Wenceslai einen Eimer Honig zu 
zinsen. Sein Rind- und Schweinvieh durfte er ohne jede Hirtengabe frei mit dem der 
Gemeinde hüten. Dagegen hatte er einen Viehochsen (Zuchtstier) und einen Schwein¬ 
bär zu halten, wofür ihm jeder Bauer jährlich zwei Hühner zu geben hatte. In 
des Herrn Kammer aufs Schloß hatte der Richter „ohne alle Verhinderung und 
Saumsal" zu Georgi und Wenceslai je 27 Groschen und zu Martini 9 Groschen 
und zwei Gänse abzuführen. Jener 1604 genannte V alt in, Richter zu Taschendorf, 
dessen Tochter Elisabeth 1624 den Odrauer Bürger Hans Richter heiratete, scheint 
sein Sohn gewesen zu sein. Im Jahre 1642 hielt wieder ein Bernhard Herz- 
manskh die Richterei. 
Julius Greger, Freihöfler zu Dobischwald, heiratete 1619 und 1622 
abermals, sonst ist von ihm nichts bekannt.— Dem Freihöfler von Jogsdorf, 
Mathes Futschik, bestätigte Johann Thomas von Zwola 1563 sein „Höfel, der Freihof 
genannt", als Erbgut. Dieser und seine Nachkommen waren von der Robot oder 
Hofarbeit befreit „und können unbedingt frei sitzen und müßig gehen", wie es in 
der Handfeste heißt. 'Er hatte die Erlaubnis, „Rinder, Kühe, Klein- und Großvieh, 
Roße oder Pferde zu ziehen und zu halten" und mit Garn, Salz, Wachs, Honig, 
sowie anderen fruchtbaren Materialien zu handeln, jedoch so, daß „den Herrschafts¬ 
untertanen, der Stadt Oder« und der Kirchen vermög ihrer aufgesetzten 
Ordnung und Artikel nichts entzogen werde", weshalb er seine Sachen zuerst 
in die Stadt zum Verkaufe führen mußte. Er bewilligte ihm freie Schäferei ohne 
Abgabe der „Hirtschütt", ferner freie Fischerei in der Oder, „sein Mahl damit zu bessern 
und nicht zu verkaufen", ausgenommen sein (des Herrn) Wehr und seine verschlossenen 
Gewässer, wofür er ihm Georgi 18 Groschen und zwei Hühner zinsen mußte. Den 
Garten oder das Erbe durfte er nicht verändern. An Erbzins hatte er 2 fl. und 
zu Wenceslai 1 fl. und einen Eimer Honig und gu Neujahr 1 fl. und zwei Hühner 
abzuliefern und der Gemeinde einen weißen Groschen zu geben. 
Im gleichen Jahre verkaufte Johann Thomas von Zwola dem Paul 
Schmilzer zu Heinzeudorf ein Erbe, genannt die Wüstung, zwischen' Blasien 
Richters und Schmilzers eigenem Erbe gelegen, um 100 fl. Er hatte 30 fl. Angeld 
und jedes weitere Jahr zu Georgi 7 Jahrgulden bis zur völligen Auszahlung zu 
geben. Ohne Zustimmung des Grundherrn durfte er das Grundstück nicht „zer¬ 
schneidlern noch tahleu", noch im ganzen an eine fremde Herrschaft verkaufen. 
Von demselben hatte er an Erbzins „ohne alle Verhinderung vnd saumnuß, Bann, 
Auch anleitten, kriegk, Raubnahm, Brandt, gebot, verbot oder andere außzüge" zu 
Weihnachten 12 Groschen und vier Hühner zu reichen. 
Johann Thomas von Zwola hatte am Mittwoch nach Neujahr 1559 unter 
dem Siegel seiner Schwäger, der Herren Nikolaus Sedlnitzkh von Choltitz auf 
Sedluitz und Wenzel d. I. Sedlnitzkh von Choltitz auf Partschendorf dem Martin 
Angneter, Paul Schuster und Paul Parcz aus der Stadt Odra», dem Jokel Schuster 
und der Kuno Poppin aus der Vorstadt, sowie dem Balten Beck und Georg Beck 
aus dem Dorfe Lautsch über die Felder im „öden Dorfe, genannt Behms- 
torff" (böhm. Dorf), die sie seit langen Jahren ohne eine Handfeste gehalten 
hatten, eine solche ausgestellt. Von den Genannten hatte ihm bisher jeder zu Georgi und 
Wenceslai 9 Groschen schles., eine Matze Weizen, eine Matze Korn und 7-2 Viertel Hafer 
gezinst. Da er ihnen nun die genannten Felder erbeigentümlich überließ, so sollten 
sie künftighin zu Wenceslai überdies noch gemeinschaftlich acht Viertel Weizen abliefern. 
Johann Thomas von Zivola hatte genau erheben lassen, wer von seinen Untertanen 
seine Gründe erbeigentümlich besaß. Wer sich nicht mit einer Handfeste ausweisen 
konnte, dem wurden die Gründe genommen, oder er mußte sich um eine Handfeste 
bewerben, bei deren Ausstellung seine bisherigen Leistungen gewöhnlich erhöht wurden. 
Johann Thomas von Zwola hatte bald nach der Übernahme der Herrschaft 
die Wälder auf dem linken Oderufer zwischen Lautsch und dem heutigen Werdenberg 
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