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tor wurde ebenfalls erneuert. Veit Wantke erhielt für eiue Eiche 6 Gr., Merten
Schmid 1 fl. und der Zimmermann Hans Ratz 1% fl. Fürs Mauern wurde
1 fl. 31 Gr. gezahlt. Für Ziegel erhielt Jakob Vicentz 13 Gr. Für die Herrichtung
der Pforte bekam Veit Gros 32 Gr. und Veit Schmid für zwei Schlösser 1 ‘/2 fl. und
für die andere Arbeit l fl. 10 Gr. 5 Pf. — Die Salzscheune wurde auch repariert.
Hans Tischler erhielt für 16 Schock Schindeln 26 Gr. 4 Pf. und Hans Peisker für
Brettnägel l1/» Gr.
Den Bürgern der Stadt Odra» erteilte Johann Thomas von Zwola am
Freitag vor Georgi 1559 unter dem Siegel der Herren Georg Pogral von der
Gegel und Simon Kabat von Wißkowitz eine zweite Handfeste. In dieser ver¬
pflichtete er sich:
1. Statt der bisher der Schule gewährten Präbende (Pfründe) jährlich 12 fl.,
und zwar jedes Vierteljahr 3 fl. Tropp. W. (1 fl. ä 36 Gr. ä 6 w. Pf.) zu zahlen,
damit in der Odrauer Kirche künftighin der Gottesdienst desto feierlicher sein und
gehalten werden könnte, und daniit die Jugend im Schreiben und anderen nützlichen
Kenntnissen und in den Sitten unterrichtet und zur Gottesfurcht angeleitet werden
konnte.
2. Verwilligte er sich, der Stadt jährlich aus den Schloßrenten in Quartals-
raten 12 fl. und eine Seite Speck abzugeben, damit die Bewachung und Vorsicht
in Bezug auf Feuer und andere Gefahr desto emsiger bei Tag und Nacht gehand-
habt und die Stadt einen Trompetenbläser auf dem Turm (Türmer) erhalten
könnte, der, wie dies früher gewesen war, über Schloß und Stadt die Aufsicht
haben sollte.
3. Überließ er der Stadt die früher bezogenen Bußen von blutigen
Schlägereien und Raufereien in der Stadt und der Vorstadt und begab sich
jedes Rechtes auf dieselben, damit sie die Mauern um die Stadt und die Wächter
auf denselben leichter erhalten könnte. Von einem Rauf- oder Schlaghandel sollte
der Rat 6 Gr. und von einer Blutrunst 24 Gr. einheben. Falls aber der Bürger¬
meister und die Ältesten jemandem die Strafe erlassen würden, sollten sie zu einer
Buße von 6 fl. Tr. W. in die Schloßrenten verpflichtet sein. Die Stadt hatte
jedoch, wie aus der Gemeinderechnung v. I. 1556 hervorgeht, schon früher die Bu߬
gelder von den Raufereien und Schlägereien bezogen, daher diese Überlassung eine
landrechtlich erzwungene gewesen sein dürfte. Nach der genannten Rechnung betrugen
diese Bußgelder 1556 9 fl. 19 Gr. Da im ganzen 58 Personen solche Straf¬
gelder an 24 Terminen gezahlt hatten, so kam durchschnittlich alle 14 Tage eine
Schlägerei vor?)
Durch Vermittlung des Herrn Johann Thomas von Zivola verlieh Kaiser
Ferdinand I. (1556—1564) mittelst einer am Mittwoch nach Fronleichnam 1559
in der Reichsstadt Augsburg ausgestellten Urkunde der Stadt Odrau zwei weitere,
an den Montagen vor Dreikönig und nach Quasimodogeniti abzuhaltende Jahr¬
märkte mit der gewöhnlichen achttägigen Freiung in derselben Art und Weise, wie
die anderen Städte im Königreich Böhmen, in der Markgrafschaft Mähren lind im
Fürstentum Schlesien ihre Jahrmärkte halten, sei es nach Recht oder Gewohnheit?)
Den ersten oder Herbstmarkt hatte Latzek von Krawarn der Stadt verliehen. Wer
der Stadt den zweiten oder Sommermarkt verlieh, ist nicht bekannt. Nun trat der
Winter- und der Frühjahrsmarkt hinzu und so blieb es bis auf die Gegenwart?)
Am Tage Jubilate (2. Mai) 1563 stellte Johann Thomas von Zwola der
Stadt Odrau unter dem Siegel der Herren Stephan d. Ä. von Würben auf Hultschin,
Hauptmann des Fürstentums Troppau, Benesch von Drahotnsch auf Beneschau,
ü Original in böhmischer Sprache im Besitz des Herrn F. Brustmann, früher
Schankbürgerlade Nr. 7. — 2) Original in böhmischer Sprache im Stadtarchiv
Nr. VI. — 3) Die vier Jahrmärkte werden immer an Montagen abgehalten: 1. vor
Dreikönig, 2. nach Quasimodogeniti, 3. vor Johanni, 4. nach Kreuzerhöhung.