Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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3. Unterstellte er der Stadt die zwischen den Toren auf den alten Stadtwällen 
und Basteien und auf anderweitigem Gemeindegrund erbauten Häuser, von welchen 
die Stadt in Hinkunft die Abgaben einfordern durfte, wobei namentlich folgende 
15 angeführt werden: Veit Schuster, Jakob Schuster, Peter Tschinkel, Peter Löw, 
Lorenz Fuhrmann, Valtin Peisker, Greger Schmid, Valtin Schrom, Jakob Ulmann, 
Georg Schuster, Paul Vichweger, Valtin Müller, Ambros Hornock, Stenzel Patzolt 
und Hans Peisker, die mit Ausnahme der beiden ersten alle am äußeren Walle 
zwischen dem Obertor und dem weißen Turm lagen. Von den Genannten und 
deren Besitznachfolgern, die wie die anderen Vorstädter verpflichtet wurden, an der 
Wolfsjagd teilzunehmen, sollten Bürgermeister und Rat ihm jährlich am Tage der 
Auferstehung Christi 30 Hühner (ein halbes Schock) abliefern. Er gestattete ferner 
der Stadt, wen sie wolle ansässig zu machen und von diesen die Abgaben ein¬ 
zufordern, wogegen er sich das Oberrecht über dieselben und eine jährliche Gabe 
von zwei Hühnern vorbehielt. 
4. Verzichtete er zum Besten der Stadt auf die bisher von ihm eingehobenen 
Standgelder von den Krambuden am Jahrmärkte. 
5. Überließ er ihnen den Oderfluß von der langen Brücke bis zum Manken- 
dorfer Stege, in welchem die Bürger und Vorstädtler am Mittwoch, Freitag und 
Samstag vormittags mit Netzen fischen durften. Wer zu einer anderen Zeit dabei 
betreten würde, sollte bestraft werden. 
6. Bestätigte er ihnen die von altersher zur Stadt und Vorstadt gehörigen 
Hutweiden unter der Bedingung, daß er und seine Nachfolger ihr Vieh auch 
dort weiden könnten. 
7. Die seit alter Zeit jährlich dreimal gehaltenen Stadtdinge sollten sie 
auch fernerhin halten und die Richter der Dörfer verpflichtet sein, an denselben 
teilzunehmen. Auch gestand er ihnen zu, daß die Dorfdinge, denen seine Beamten 
vorsaßen, in Hinkunft nicht am Montage gehalten werden sollten, wegen des an 
diesem Tage stattfindenden Marktes in der Stadt. 
8. Gestattete er ihnen, dort, wo es ihnen geeignet erscheine, eine öffentliche 
städtische Garküche zum Vorteile der Stadt erbauen zu können. 
Das in böhmischer Sprache abgefaßte, von Simon Kabat von Wißkowitz ge¬ 
schriebene Original auf Pergament befindet sich im Gemeindearchive. Diese Hand¬ 
feste gab der Stadt nicht neue Rechte, sondern beschränkte ihre früheren in ziemlich 
ausgedehnter Weise oder bestätigte nur solche, die ihr seit altersher zustanden. Der 
Weinverbrauch, der ein unbedeutender und nicht gleichmäßiger war, wurde auf eine 
bestimmte, von der Herrschaft jährlich abzunehmende Menge gebracht und die Bier¬ 
ausfuhr der Stadt auf neun Dörfer beschränkt, während er sich das Recht heraus¬ 
nahm, ein eigenes Brauhaus und eine Malzdörre erbauen zu dürfen, wogegen er 
der Stadt in den Punkten 3 — 8 geringfügige Vorteile zugestand. Das Sudhaus der 
Bürger, in welchem sich die kupferne Branpfanne befand, war an die Westseite des 
Rathauses angebaut. 
Am 29. September 1555 begann es zu regnen und regnete unaufhörlich durch 
drei Tage fort, so daß eine große Überschwemmung entstand. Die Oder wählte sich 
unterm Pohorschberge ein neues Bett und richtete vielen Schaden an.*) Das alte 
Bett ist heute noch unter dem Namen „die alte Oder" -unterhalb der Teichmühle 
kenntlich. Damals wurden der Mühlgraben und die Teiche unterhalb der Stadt 
neu angelegt. 
Über die in der Stadt herrschenden Verhältnisse gibt uns die aus dem Jahre 
1556 erhaltene Stadtrechnung willkommenen Aufschluß. Auf dem Titelblatte der¬ 
selben ist verzeichnet: 
„Im Jahr noch vnsers liebenn Herrn vnd seligmachers Jhesu Christi gebürt 
Tausent fumffhundert sechs vnd fumffzigsten den Dinstag noch dem achten tag der 
*) Felix Jaschke: I, f. 212.
	        
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