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3. Unterstellte er der Stadt die zwischen den Toren auf den alten Stadtwällen
und Basteien und auf anderweitigem Gemeindegrund erbauten Häuser, von welchen
die Stadt in Hinkunft die Abgaben einfordern durfte, wobei namentlich folgende
15 angeführt werden: Veit Schuster, Jakob Schuster, Peter Tschinkel, Peter Löw,
Lorenz Fuhrmann, Valtin Peisker, Greger Schmid, Valtin Schrom, Jakob Ulmann,
Georg Schuster, Paul Vichweger, Valtin Müller, Ambros Hornock, Stenzel Patzolt
und Hans Peisker, die mit Ausnahme der beiden ersten alle am äußeren Walle
zwischen dem Obertor und dem weißen Turm lagen. Von den Genannten und
deren Besitznachfolgern, die wie die anderen Vorstädter verpflichtet wurden, an der
Wolfsjagd teilzunehmen, sollten Bürgermeister und Rat ihm jährlich am Tage der
Auferstehung Christi 30 Hühner (ein halbes Schock) abliefern. Er gestattete ferner
der Stadt, wen sie wolle ansässig zu machen und von diesen die Abgaben ein¬
zufordern, wogegen er sich das Oberrecht über dieselben und eine jährliche Gabe
von zwei Hühnern vorbehielt.
4. Verzichtete er zum Besten der Stadt auf die bisher von ihm eingehobenen
Standgelder von den Krambuden am Jahrmärkte.
5. Überließ er ihnen den Oderfluß von der langen Brücke bis zum Manken-
dorfer Stege, in welchem die Bürger und Vorstädtler am Mittwoch, Freitag und
Samstag vormittags mit Netzen fischen durften. Wer zu einer anderen Zeit dabei
betreten würde, sollte bestraft werden.
6. Bestätigte er ihnen die von altersher zur Stadt und Vorstadt gehörigen
Hutweiden unter der Bedingung, daß er und seine Nachfolger ihr Vieh auch
dort weiden könnten.
7. Die seit alter Zeit jährlich dreimal gehaltenen Stadtdinge sollten sie
auch fernerhin halten und die Richter der Dörfer verpflichtet sein, an denselben
teilzunehmen. Auch gestand er ihnen zu, daß die Dorfdinge, denen seine Beamten
vorsaßen, in Hinkunft nicht am Montage gehalten werden sollten, wegen des an
diesem Tage stattfindenden Marktes in der Stadt.
8. Gestattete er ihnen, dort, wo es ihnen geeignet erscheine, eine öffentliche
städtische Garküche zum Vorteile der Stadt erbauen zu können.
Das in böhmischer Sprache abgefaßte, von Simon Kabat von Wißkowitz ge¬
schriebene Original auf Pergament befindet sich im Gemeindearchive. Diese Hand¬
feste gab der Stadt nicht neue Rechte, sondern beschränkte ihre früheren in ziemlich
ausgedehnter Weise oder bestätigte nur solche, die ihr seit altersher zustanden. Der
Weinverbrauch, der ein unbedeutender und nicht gleichmäßiger war, wurde auf eine
bestimmte, von der Herrschaft jährlich abzunehmende Menge gebracht und die Bier¬
ausfuhr der Stadt auf neun Dörfer beschränkt, während er sich das Recht heraus¬
nahm, ein eigenes Brauhaus und eine Malzdörre erbauen zu dürfen, wogegen er
der Stadt in den Punkten 3 — 8 geringfügige Vorteile zugestand. Das Sudhaus der
Bürger, in welchem sich die kupferne Branpfanne befand, war an die Westseite des
Rathauses angebaut.
Am 29. September 1555 begann es zu regnen und regnete unaufhörlich durch
drei Tage fort, so daß eine große Überschwemmung entstand. Die Oder wählte sich
unterm Pohorschberge ein neues Bett und richtete vielen Schaden an.*) Das alte
Bett ist heute noch unter dem Namen „die alte Oder" -unterhalb der Teichmühle
kenntlich. Damals wurden der Mühlgraben und die Teiche unterhalb der Stadt
neu angelegt.
Über die in der Stadt herrschenden Verhältnisse gibt uns die aus dem Jahre
1556 erhaltene Stadtrechnung willkommenen Aufschluß. Auf dem Titelblatte der¬
selben ist verzeichnet:
„Im Jahr noch vnsers liebenn Herrn vnd seligmachers Jhesu Christi gebürt
Tausent fumffhundert sechs vnd fumffzigsten den Dinstag noch dem achten tag der
*) Felix Jaschke: I, f. 212.