Volltext: Beiträge zur Geschichte der Entstehung und Reform der Tiroler Landesverfassung vom Jahre 1861

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rung des nichtadeligen großen Grundbesitzes auszuge 
stalten. Innerhalb dieser Interessengruppe wären die 
Sektionen: 
u) Geistlicher Großgrundbesitz (4 Mandate), 
b) adeliger Großgrundbesitz (5 Mandate), 
o) nichtadeliger Großgrundbesitz (3 Mandate) 
zu bilden. 
3. Die bisherige Vertretung des Handels- und 
Gewerbestandes wird als eigene Interessengruppe bei 
behalten (3 Mandate). 
4. In der Volkswahlgruppe ist jeder Gemein 
dewähler auch Landtagswähler?) Die Volks 
wahlgruppe umfaßt die Städte und die übrigen Ge 
meinden. Sie zählt insgesamt 56 Mandate und zer 
fällt in zwei Wählerklassen: 
u) Die Wählerklasse der höherbesteuerten Träger 
direkter Steuern und Jnrelligenzwähler (38 
Mandate), 
b) die Wählerklasse der minderbesteuerten Träger 
direkter Steuern und der Wohnsitzwähler (18 
Mandate), 
Die Wählerklasse u) bilden die ersten zwei Drit- 
Lei, die Wählerklasse d) das letzte Drittel der Gemein 
dewähler?) 
Darnach entfallen für die Wählerklasse a) durch 
schnittlich 26.200 Einwohner österreichischer Staats 
zugehörigkeit, für die Wählerklasse d) durchschnittlich 
53.600 Einwohner österreichischer Staatszugehörigkeit 
auf ein Landtagsmandat. 
5. Die Abgrenzung zwischen den Städten und den 
übrigen Gemeinden erfolgt nach festen Gesichtspunk 
ten, und zwar derart, daß entweder u) nur Inns 
bruck mit Hötting und Mühlau (59.400 österr. 
Staatsbürger), Bozen (22.500 österr. Staatsbürger), 
Meran mit Ober- und Untermais (23.000 Einwoh 
ner), Trient (28.400 österr. Staatsbürger) und 
Rovereto (10.400 österr. Staatsbürger) als 
Städte mit besonderem Wahlrechte gelten, ober 4>) zu 
diesen noch die größeren Städte Hall (7500 Einw.), 
Die Durchführung dieses der bisherigen Rechts 
entwicklung entsprechenden Grundsatzes setzt die Reform 
des Gemeindewahlrechtes nach den bekannten Vorschlägen 
voraus. 
2) Die Teilung könnte auch nach 7 und 5 Zwölftel 
erfolgen.
	        
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