Volltext: Festschrift zum 400jährigen Bestande des öffentlichen Obergymnasiums der Benediktiner zu Kremsmünster

Preysing bezeichnet, dessen vornehmstes Glied in unseren Tagen den 
Kardinalspurpur trägt. 
2. Gründungsdatum 
Eine zweite Frage, deren Beantwortung wir versuchen wollen, 
eilt dem Gründungsdatum. Auch hier liegen die Dinge so, daß ein Hin- 
weis auf Urkunden, welche die betreffenden Angaben enthalten, un- 
möglich ist. So sagt Pösinger: „Es ist bedauerlich, daß wir den Tag, an 
welchem die Stiftung erfolgt ist, nicht näher fixieren können‘ (Die Stif- 
tungsurkunde des Klosters Kremsmünster. S. 31). Durch Kombination 
und Überlegung können wir aber dennoch zu einer Schlußfolgerung ge- 
langen, welche mit größtmöglicher Sicherheit das aussagt, was die 
Quellen verschweigen. 
Nach einer feierlichen Einleitung, deren Schwung und Inhalt an 
alte Präfationen gemahnt, bringt der Stiftbrief die Zeitangabe: 
Ego Tassilo vir illuster, dux Waioariorum, anno ducatus mei XXX, 
indictione I, mente tractavi, ut de hoc, quod mihi dominus dignatus 
est concedere, pro memetipso aliquid Deo conferrem. Das christliche Jahr 
ist, wie in allen frühmittelalterlichen Urkunden, nicht genannt. Unter 
den ‚stiftlichen Dokumenten ist erstmals in einem Privileg des Königs 
Arnulf, den Besitz von Neuhofen betreffend, das „Jahr der Mensch- 
werdung des Herrn‘ 888 angeführt, allerdings noch in Verbindung mit 
der Indiktion. Die Indiktion ist eine Jahresbezeichnung, die unter 
Kaiser Diokletian im Jahr 297 erstmals nachzuweisen ist. Sie zeigt an, 
welche Stelle das betreffende Jahr in einem Kreislauf von 15 Jahren 
einnimmt. Ausgehend von 297 ist also das Jahr 297.indictio I, 298 in- 
dietio IL, 299 indietio III u. s. f. bis 311, welchem Jahr die indietio XV 
entspricht. Mit 312 beginnt der zweite Kreislauf von 15 Jahren. Dabei ist 
zu beachten, daß die Zählung jeweils mit dem 1, September (griechische 
Indiktion) beginnt und somit noch acht Monate des folgenden Jahres 
umfaßt. Es gilt also der Zeitraum vom 1. September bis 31. August 313 
als indietio I. Der Kirchenkalender unserer Tage fängt für die Indietion 
die Zählung mit dem ersten Jänner an (römische Indiktion) und beginnt 
die Rechnung mit dem Jahr der Befreiung der Christenheit 313. Diese 
Tatsache: hat wiederholt Forscher verleitet, auf Grund dieser jüngeren 
Indiktionsrechnung das Gründungsjahr Kremsmünsters auf 778 an- 
zusetzen. Man berechnet das Indiktionsjahr, indem man zum gegebenen 
christlichen Jahr 3 zuzählt und die Zahl dann durch 15 ‚teilt. Bis 
31. August des im Resultat genannten Jahres trifft dann die urkundlich 
erwähnte Indiktion zu. Auf unseren Fall angewendet, ergibt sich fol- 
gendes Bild: zählt man zum Jahr 777 die Zahl 3 und teilt durch 15, 
So ergibt sich kein Rest, das heißt, im Jahr 777 wurde bis 31. August 
der Termin als Indietio XV bezeichnet, mit dem ersten September 777 
beginnt die Indietio I. ”°) Die Kenntnis einer Indiktionsangabe hat 
»\ Vgl, die Hilfstabelle zur Umrechnung der Indiktionen in christliche 
Jahresdaten bei Carl Maria Kaufmann, Handbuch der altchristlichen Kpi- 
graphik (Freiburg, 1917), S. 460, 
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