Volltext: Festschrift zum 400jährigen Bestande des öffentlichen Obergymnasiums der Benediktiner zu Kremsmünster

Eine noch ausführlichere: Exerzitienordnung ist in der Archivalien 
(N. 1. fasc. 5) unter dem Datum 22. 11. 1765 u. 1766 erhalten geblieben: 
„De sacris Exercitiis tridüuanis“, die uns heutzutage nur 
deswegen auffällt, weil die Teilung der „Großen“ und der ,,Kleinen“ 
nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich erfolgte. Die „Maiores cum 
Rhetoribus‘ hatten ihren Exerzitientermin in den drei Tagen nach dem 
Palmsonntag, während die „Minores‘‘ Donnerstag, Freitag und Samstag 
vor Pfingsten hiezu berufen wurden. 
Für die „minores‘“, also für die Untergymnasisten hat schon um 
das Jahr 1750 (N. 1, fasc. 3) eine sehr drastische Exerzitien-Anweisung 
(„De Exercitiis ab omnibus in posterum Studiosis in Sacello faciendis‘‘) 
bestanden, der folgende Abschnitte wörtlich entnommen seien: 
Geistliche dreytägige Exercitia. 
Welche von denen Kleineren Studenten sollen gehalten werden. Folgende 
drey Täg werden auf Befehl Hoher Obrigkeit die Kleineren Schulen auf 
folgende weis ihre Geistliche Exercitia Verrichten: 
Ordnung der Zeit: 
1. Umb halber Acht uhr werden alle in Sacello (Stud. Kap.) erscheinen, 
alldort die hl. Meß mit möglichster andacht anzuhören. 
Umb Acht uhr wird der Direktor der Geistlichen Exerzitien der Be- 
trachtung den anfang machen, seinen zuhörern die Christliche Schul- 
digkeit vor die augen legen, dise aber werden mit möglichster Aufmerk- 
samkeit ihr Herz öffnen, zu Gott seufzen, und guette Vorsäz eines 
Christlichen Lebenswandel machen. Nach disen begibt man sich in 
die Kirche, oder in die Schuel die Betrachtung nochmahl zu überlegen. 
Nach Mittag soll sich ein jeder durch embsige erforschung seines ge- 
wissen zur Beicht bereiten, welche am letzten Tag wird abgelegt 
werden. ” 
Umb zwey uhr werden sie abermahl in dem Sacello erscheinen, allwo 
die anderte Betrachtung, wie Vor Mittag wird angestellet. werden, nach 
welcher. die widerhollung, wie Vormittag geschechen kan. 
_  Nöthige Zucht, 
So diße drey Täg Hindurch fleißig zu beobachten: 
4. Soll sich ein ieder dise 3. Täg der einsambkeit durch fliehung des 
unuzen. geschwäzes befleissen, so viell es sein standt. und wohnung 
zulasset, damit Gott desto mehr zu eines ieden Herz reden könne. 
zu denen gewöhnlichen gebettern und andachten soll ein jeder Gott zu 
lieb zu seiner Seelen nuz etwas mehres hinzusezen. 
Soll sich ein ieder hier und da durch einige Abtödtungen in Speiß und 
Trankh, reden, Schlaffen ete. in kleinen gewalt anthuen. 
Soll die 3. Täg hindurch ein ieder sonderbahr iere fehler, und sind- 
hafte neigungen erforschen, zu welchen Ihme die Verderbte Natur 
öfters antreibet, damit dise Verbesseret, und in der hl. Beicht offen- 
herzig bekennet werden. 
175, 
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