Volltext: Festschrift zum 400jährigen Bestande des öffentlichen Obergymnasiums der Benediktiner zu Kremsmünster

der ihnen anvertrauten zarten Jugend, bei welcher sie die Stell der 
Eltern vertretten, von denen ihnen ihre Söhne in die Obsorg überlassen 
und anvertraut worden. Wie werden sie es sonsten bei Gott vnd den 
Menschen verantworten können, wan durch ihre wissentliche Übersehung, 
Schuld und Verschweigung bewußter Verbrechen, welche man anfangs 
leicht hätte abstellen können, die zarte Jugend verderbet, von Guten ab- 
geleitet und zum Bösen verführet wird. Was werden sie den Eltern vor 
Rechenschafft geben oder vor einen Ersaz machen können vor soviele 
Unkosten, die aus ihrer Schuldt unnüz aufgewendtet wurden, da ihre 
Söhn, wann sie in einen andern Kostorth gewesen währen, vielleich an 
Fromb- und Gelehrsamkeit nicht wenig würden zugenommen haben. Wir 
wollen hierin nicht vorstellen, was vor üble Nachred die Kostleuth jezt 
und einstens zu gewarten haben, nicht allein, von Eltern, sondern von 
ihren gewesten Köstgängern selbsten; wann diese einmahl bey höheren 
Alter verständiger vnd kluger werden, daß sie durch der Kostleuthen 
Sorglosigkeit ihre junge Jahre so schlecht und ohne Nuz hingebracht 
haben. Wir wollen auch hungegen nicht anführen die Freud, welche sie 
selbst seiner Zeit haben werden oder den großen schuldigen Dankh, den 
sie von Eltern sowohl als deren Söhnen zu gewarten haben, wann durch 
ihre Obsorg und Wachtsämbkeit die Kost-Studenten gut erzogen worden, 
sondern sie sollen ihnen selbst vorstellen die vielfältige Verdienst, die 
sie ihnen hierdurch samlen und täglich bey Gott vermehren könen, der 
ihnen vor ihren Fleiß, Eyfer und Sorgfalt in der Erziehung der zarten 
Jugend hier und dort gewißlich die Belohnung ertheilen wird, der wir 
uns mit ihnen unfehlbar zu getrösten haben. 
Ut in omnibus glorifictur Deus. 
Anno 1749 den 29. Oet. 
Alexander Abbt.‘‘ 
Der Abt war ein Menschenkenner. Deshalb ließ er diese Statuten 
zweimal im Jahr vorlesen; eben deswegen stellt er an die Spitze seiner 
Forderungen die persönliche Eignung .der Kostleute in charakterlicher 
Hinsicht. Er verlangt die Einhaltung einer genauen Tagesordnung. und 
das Einvernehmen der Kostleute mit der Gymnasialleitung. Besonders 
streng ist er hinsichtlich des Geldborgens an. Studenten, des Vertrödelns 
der Studierzeit mit Trunk, Spiel und dgl. Insbesondere ist das Trinken 
in Gesellschaft wie in einer Gaststätte verboten. Es muß damals ziem- 
lich „feucht“ hergegangen sein ... Außerdem war es notwendig, aus- 
drücklich den Umgang mit Mädchen zu verbieten und die. Kostherrn zur 
genauen Kontrolle der. Nachtruhe zu verhalten ..'. 
Äußere Vorschriften allein genügen nicht, wenn sie nicht durch die 
innere Haltung von jungen Menschen ‘selbst. übernommen werden. 
Darum fand das seelsorgliche Hilfsmittel der Exerzitien den be- 
geisterten Beifall der Erzieher. 
Wie damals Exerzitien gehalten wurden, zeigt uns ein noch. erhal- 
tener, mehrfach angeschlagener. Verkündzettel, aus der Zeit 1746—1750 
(Arch. Reg. N. I, fasec. 3): 
175
	        
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