Volltext: Festschrift zum 400jährigen Bestande des öffentlichen Obergymnasiums der Benediktiner zu Kremsmünster

winden. In allen seinen Briefen und Karten kam sie immer wieder‘ zum 
Ausdruck. Aucher hat die Rückkehr des Herrn Prälaten erlebt und kam voll 
Freude ins Kloster zurück. Er schien wieder aufzuleben; aber nur kurze 
Zeit. Am Hl. Abend 1945 holte ihn das Christkind zu sich in den 
Himmel, ihn, der durch seinen opfervollen Bau in Garsten so vielen 
Kindern den Weg in den Himmel hatte zeigen können. _ ' 
Aus Liebe zum Zusammenhang eilt der Bericht der Entwicklung 
am Gymnasium und Konvikt voraus. 
Im September 1942 wurden wegen Luftgefahr große Mengen von 
Telephon-Apparaten der Postdirektion in der akademischen Kapelle wie 
in einem Magazin aufgestappelt, wo sie bis September 1945 blieben. 
Am 26. Oktober 1942 wurde das NS-Schülerheim, das bis dahin 
von der Marktgemeinde Kremsmünster verwaltet wurde, von der SS 
übernommen und zusammen mit der Oberschule in eine Deutsche 
Heimschule umgewandelt. Die gottlose Saat, die in der Jugend 
ausgestreut wurde, zeitigte ihre Früchte. 1943 wagte die HJ sogar ge- 
ven den Ortsgruppenleiter und Oberstudiendirektor zu streiken, ein 
Skandal, der möglichst verdeckt und geheimgehalten wurde. Mitte No- 
vember 1944 forderte ein General das Gymnasium für den Sanitätspark 
XVII. Am 5. Mai 1945 vormittags rollten die USA-Panzerspitzen durch 
Kremsmünster. Auf der Sternwarte wurde die rot-weiß-rote Fahne ge- 
hißt. Am 6. Mai abends wurde die Verwaltung des Stiftes dem Prior 
Dr. Richard Rankl übergeben. Die Urkunde lautet: „Authorisation. Ac- 
cording to general Eisenhowers declaration, Dr. Richard Rankl, prior 
of the monastery of Kremsmünster, is hereby authorized to take over 
the administration of the monastery expressly including the national 
socialist boarding schoolformerly college of the ‚Benedietine fathers — 
until the property robbed of the Gestapo is restored to its legal owners. 
Kremsmünster, May 6. 1945. Keith H. Hentson Capt. Cesl. Acting 
Commandant . . .‘ 
Mit dieser Verfügung war das Stift nur in die Verwaltung der 
Benediktiner gegeben, noch nicht in das Eigentum. Aber die Möglich- 
keit zum. Wiederaufbau war damit wenigstens gegeben. 
Erst das 1. Rückstellungsgesetz des österreichischen Nationalrates 
vom 13. 9. 1946, Stück 47, gab die Grundlage für die Wiedererlangung 
des Eigentums der Stiftsgüter. Doch dauerte es noch fast zwei Jahre, 
bis alle Hindernisse beseitigt waren und die Rückerstattung des ge- 
raubten Gutes rechtlich durchgeführt wurde durch die Verfügung vom 
7. 1. 1948. Z1l. 517 11. VR 47. 
7. Das Ringen um den Wiederaufbau 
Obwohl anfangs Juli 1945 das Stift von amerikanischen Truppen 
yanz besetzt war, dachte der unermüdliche P. Prior Dr. P. Richard 
Rankl trotz der vielen dringenden anderen Fragen an die sofortige 
Wiederaufrichtung des Gymnasiums. Schon, am 8. Juli fand die erste 
diesbezügliche Besprechung mit vier noch hier befindlichen: Professoren 
der „Deutschen Heimschule“‘“, die ‚als Gegner des. gestürzten . Regimes 
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