Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

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Marktfreiheiten. 
zu Ried solich genad getan haben vnd tun in sy auch wissentlich 
in kraft diez briefs, das sy ainen iren mitburger welen sullen vnd 
mügen zu einem markgtrichter vnd vns den zubringen und schikchen. 
Dem wellen wir dann vnseren willen dartzue geben, ob er vnser 
geuallen auch ist. Dartzue geben, vernewen, kreftigen vnd bestatten 
wir in alle di recht vnd guet gewonheit, die ander vnser stet vnd 
märkgt überal in vnserm land verbrieft vnd von vnsern vodern 
herbracht habend. Dabey wollen wir sew auch genedichlich halten 
vnd schirmen, sunder nyeman gestatten, der in dhainen krankch 
daran tue, doch vnuertzigen vnser rechten vnd fürstentumbs. Des 
zu vrchund geben wir in den brief mit vnserm anhangenden 
insigel versigelt. Geschehen zu Landshut, als man zalt nach 
Kristi gepurde viertzehenhundert iar vnd in dem andern iare an 
montag nach sand Jacobstag, des heiligen Zwelifboten. 
Orig. Perg. im stöbt. Archive. Herzogliches Siegel auf rotem 
Wachse. 
III. 
Herzog Heinrich XVI. von Baiern bewilligt den Bürgern ' 
zu Ried 1. einen Jahrmarkt auf St. Peter und Paul mit 
vierzehntägiger, 2. einen Jahrmarkt auf den Sonntag nach 
St. Gilgen mit achttägiger Freiung zuvor und darnach, dann 
bestimmten Strafen für die Uebertreter der Freiung, wovon 
die Geldstrafen zur Hälfte dem Herzoge und zur Hälfte dem 
Markte zufallen sollen, mit dem Zoll zu St. Peter und 
Paul, Zollfreiheit zu St. Gilgen, 3. die Gerichtsbarkeit im 
Burgfrieden, 4. die Gnade, daß innerhalb einer Meile Weges 
von Ried weg mit Ausnahme der alten Etaferne keine 
andere Taferne bestehen solle, 5. daß sie das zur Kirche, 
für die Thore, Brücken, Gräben und die Befestigung des 
Marktes nötige Holz mit Wissen des Pflegers aus dem 
Forste Ried nehmen dürfen, 6. die Weide in diesem Forste, 
endlich 7. die Rechte und Freiheiten wie Landshut und 
andere Städte und Märkte in Baiern. Burghansen, 
29. Januar 1416. 
Wir Heinrich, von gots gnaden pfalczgraf von Rein vnd 
herezog in Beyern, bekennen vnd thun kunt offenlich, mit dem 
briefe für vns, vnser eriben vnd nachkamen, daz wir angesehen 
vnd für vns genomen haben vnsers lands vnd der vnsern zukünftigen
	        
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