Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

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Ried von 1890 an. 
einstimmig angenommen: es sollen die Realitätenbesttzer der der Gemeinde 
Ried einzuverleibenden Ortsteile durch zehn Jahre die in der Gemeinde 
Hohenzell übliche Umlage, jedoch nicht unter 20 Perzent, zahlen, von der 
Umlage für die gegenwärtig bestehende Gemeindeschuld befreit sein, hingegen 
die gleiche Bierumlage und die gleiche Verzehrungssteuer auf Wein, Most 
und Fleisch entrichten, wie die Bewohner der Stadt (Wochenbl. Nr. 11). 
In der Gemeindeausschußsitzung vom 23. Oktober 1892 nahm der 
Gemeindeausschuß den Antrag des Herrn Bürgermeisters Adolf Gyri 
gleichfalls einstimmig an: 
„Die Stadtgemeinde Ried nimmt den Erlaß des o.-ö. Landesaus 
schusses vom 23. Juli 1892 Zahl 39 zur Kenntnis. Vor allem hält sic an 
den bereits gefaßten Beschlüssen vom 1. Juli 1891, betreffend die nothwendige 
Erweiterung des Gemcindegebietes der Stadt Ried durch die in diesem Be 
schlusse bezeichneten Antheile an den Ortsgemeinden Hohenzell, Neuhofen, 
Mernbach und Tumeltsham, fest. In weiterer Consequenz dieses principiellen 
Beschlusses erklärt sich dieselbe auch mit der Ausscheidung der ganzen Ortschaft 
Kleinried aus dem Sprengel der Ortsgcmeinde Tumeltsham und der Ein 
verleibung in die Stadtgemeindc Ried einverstanden. Insoweit durch diese 
Aenderung in den Gränzen der Ortsgemeindcn Hohenzell, Neuhofen, Mern 
bach und Tumeltsham die Frage der Zuständigkeit einzelner Gemeindeange 
höriger im Sinne des Paragraphen 7 der o.-ö. Gemeindeordnung vom 
28. April 1864 in Frage kommt, hält der Gcmeindcausschuß der Stadt 
Ried an dem Grundsätze fest, daß mit der nachgesuchten Aenderung der 
Gemeindegränze nur solche Personen als nunmehr zur Stadtgemeiude Ried 
zuständig zugewiesen werden können, welche auf den zuzuweisenden Theilen 
der Ortsgemeinden Hohenzell, Neuhofen, Mernbach und Tumeltsham im 
Sinne des Paragraphen 16 des kaiserlichen Patentes ihren ordentlichen 
Wohnsitz haben. Hinsichtlich der Competenzfrage zur vorbezeichneten Aenderung 
der Gränzen der genannten Ortsgemeinden zur Erweiterung des Gemcinde 
gebietes der Stadt Ried erkennt der Gemeindeausschuß der Stadt Ried in 
der Erklärung des Landesausschusses, daß er sich selbst ohne Einbringung 
einer Landes-Gesetzvorlage an den Landtag zu dieser Gränzänderung für 
compctent erachte, eine Förderung der ganzen Angelegenheit. Die Entscheidung 
des Landesausschusses dürfte bei der vorliegenden dringenden Nothwendigkeit 
dieser Gränzänderung eher zum Ziele führen" (Wochenbl. Nr. 44). 
Die Gemeinde Tumeltsham gab ihre Zustimmung zur Ausscheidung 
der Ortschaft Kleinried und der Häuser Nr. 5 und 14 der Ortschaft 
Schnalla nebst mehreren ledigen Grundstücken und ihrer Vereinigung mit 
der Stadtgemeinde Ried. Es sollte der Ottenbach bis zum Stege 
beim Wasenmeisterhanse des von Ried über Fuchsleithen führenden Fuß 
weges die Gränzscheide bilden, von diesem Stege an der Fußweg beim
	        
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