Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

Gaueinteilung. 
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berg durch den Herzog Heinrich XVI. von Baiern an den Bischof 
Georg von Passan am 3. Oktober 1407 lag der Burgfriede oder 
märktische Grund von Obernberg im Landgerichte Ried. Beim Aus> 
flusse der Gurten in den In im Zainet machte die Gurten bis herauf 
zu der Landstraße und der Brücke über den Tobelbach die Gränze zwischen 
den Landgerichten Schärding und Ried, von dem Einfluß des Nons- 
baches aufwärts die Gränze des Gerichtes Ried gegen das Gericht 
Weilhart (Mauerkirchen). Die Gründe des jetzt zerstückten Gutes Arlating 
bei Obernberg lagen noch im Landgerichte Schärding, die Gründe der 
jetzt wieder vereinigten zwei Güter zu Mühlberg an der Gurten und 
Burgfriedengränze Obernberg, desgleichen die Grubmühl-Gründe im Land 
gerichte Ried. Darauf zog sich die Gränze längs der Feldmarken des 
letzten noch zum Gerichte Schärding gehörigen Gutes zu (Oeden-) Aichet 
und des ehemaligen Hofes Schalkhaim, beide in der Pfarre Merschwang, 
hinauf gegen den Buchberg, Die Güter Holzwimm und Zaun lagen 
im Gerichte Ried. Vom Buchberg stieg die Gränze hinan an den 
Ratenberg und verlief unter St. Martin in das Antifenthal. Das Dorf 
Sinthering lag noch im Gerichte Schärding, dagegen gehörten Karkham 
und Breiteneich schon zum Gerichte Ri e d. Von Breiteneich bis Anrolz- 
münster bildete die Antisen zwischen beiden Gerichten eine natürliche 
Abgränzung. Von Aurolzmünster verlief die Gränze gegen die Osternach. 
Die letzten gegen das Gericht Schärding liegenden Güter waren Lauter 
brunn, Baumgarting, Fraunhub, Haselberg, Raschhof, Peischl. Der 
Ort Maribach an der Osternach unterhalb Peterskirchen erinnert durch 
seinen Namen an die alte Gerichtsgränzmarkung. Von hier zog sich 
die Gränze durch die Pfarre Taiskirchen hinab gegen die Pram, wo die 
beiden Gerichte Schärding und Ried mit dem auf österreichischem Boden 
gelegenen Gerichte Erlach zusammenstießen. Noch im Gerichte Ried 
lagen die Güter Bern, Brandstatt, Dobl; die beiden Kirchen Antrichsfurt 
und Taiskirchen dagegen im Gerichte Schärding. Die östliche Gränzlinie 
durchschnitt die alte Pfarre Taiskirchen. Der größere Teil gehörte zum 
Gerichte Schärding, der kleinere zum Gerichte Ried. Die westliche 
Gränze lief durch die Pfarre Kirchheim. 1469 erscheint „das Rosenergnt 
in Dayskyricher Pfarr und im Riedtgericht gelegen", 1446 das Gut 
„zu Gedrawczperig, das freis Aigen ist, gelegen in der Herrschaft Ried 
in Kirichaimer Pfarr" (Urk. Orig. Perg. Stadtarch. Ried). 
Eine Schwierigkeit bietet die Annahme der alten Gerichtsgränze 
zwischen Schärding und Ried als Gangränze zwischen dem Rot- und 
Matiggau: der nach der Urkunde des Königs Ludwig vom 12. August 903
	        
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