Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

Ried 1517—1618. 
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anhängig ist, daß auch ihnen den Landleuten in solchem von S. f. G. Maß und 
Ordnung zu nehmen und ... zu gehorsamen gebühre... Dann S. f. G. ge 
denken, wie sie sich zur Zeit ihrer Regierung allwegen erklärt, bei unserem 
wahren alten katholischen und seligmachenden Glauben mit der Gnade Gottes 
beständiglich zu verbleiben, denselben in dem Fürstentum sammt dem, was Sie 
sich insgemein gegen die Stände hievor durch die Declaration und jetzt aber 
malen bewilliget haben, nach allem Vermögen erhalten und darwieder weder 
die Augspurgisch noch andere Confessiones, weil es S. f. G. Gewissen und 
Glauben entgegne, nit einstreuen noch seminieren, sondern wie sie sich gegen 
Gott schuldig erkennen, mit allem Ernst abschaffen und verhüten zu lassen." 
Der zwei weltlichen Stände Beschluß lautete, es sei ihr Fürsatz, „S. f. G. 
und diesem Fürstentum als ihrem inniggeliebten Vaterland mit rechten 
Treuen zu dienen, desselben Wohlfahrt und Aufnehmen zu fürdern und 
sich von den anderen Ständen nicht abzusondern, sondern in allen Nöten 
zu heben und zu legen, soweit sich ihr Vermögen erstrecket und der Augs- 
purgischen Confession nit zuwider ist, in der sie zum Theil von Jugend 
auferzogen oder doch sonst unterwiesen sein, zum Theil auch ihre Güter 
der Enden liegend haben, da bemelte Confession erhalten wird. Sie sind 
der christlichen und tröstlichen Zuversicht, S. f. G. werden ihnen zu Un 
gnaden noch jemand anderen zu Argen nit vermerken noch aufnehmen, 
daß sie dieser Religion geleben, darzu sie ihre Gewissen dringen, welche 
auch in der römisch Kaiserlichen und Königlichen Majestät Erblanden und 
sonsten in vielen Kur- und Fürstentümern des heiligen röm. Reiches un- 
verwehrt zugelassen wird. Und sollen S. f. G. dieselben dahin gar nit 
versteen, als wollten S. f. G. ihrer Person halben die Religionssachen 
anstellen, einige Maß oder Ordnung geben, sondern allein darumb ver 
melden, damit ihre Gewissen, denen entgegen sie sich nit einlassen sollen, 
auch nit beschwert werden." 
Die Herzen der zwei weltlichen Stände, besonders der jüngeren, 
hingen, wie dies ans der Beschußschrift hervorgeht, an dem Augsburger 
Bekenntnisse. Am 5. Januar 1563 hatte Herzog Albrecht einen strengen 
Auftrag an die Amtleute ergehen lassen: es sollte niemand unter beiden 
Gestalten kommunizieren, mit Protestanten umgehen, ihre Bücher lesen, 
ihre Versammlungen besuchen. Es wurden Geldstrafen von 50 bis 100 
Gulden, Landesverweisung angedroht. Die Pfleger zu Ried mußten 
im Aufträge des Herzogs über die Aufrechterhaltung der katholischen 
Religion im Landgerichte wachen. Die Bestallungsbriefe der Pfleger 
Ruprecht Stipf zu Reinthal vom 1. Februar 1563, Jörg von Thor zu 
Eyraspurg vom 29. September 1570, des Doktor Jarislaus von Zitwitz
	        
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