Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

Ried 1517-1618. 
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Concession und Erlaubnis anzuhalten und zu bitten und damit der 
Ordinarien Verhinderung abzustellen und so daselbs in Kürze eines end 
lichen Bescheids gewärtig sein." In Bezug auf die Reformation der 
Geistlichkeit haben S. f. G. mit den Ständen die gleichen Wünsche und 
sie „bitten Gott, daß er solche Hirten in seinen Weingarten senden wolle, 
die mit Exempl und Lehr der christlichen Gemain vorstehen und das Lob 
seines göttlichen Namens und wahre Gottesforcht wieder bringen und 
das Hail der armen Christen befördern können. An dem haben S. f. G. 
bisher keinen Fleiß, Müh noch Unkosten gespart, als erstlich gelehrte und 
taugliche gottesförchtige Priester in das Land zu bringen, gute und taugliche 
Jugend zu erzügeln, die Pfarren so viel S. f. G. zu conferieren und deren 
Posseß zu geben gehabt, mit gelehrten Priestern ... zu besetzen .... S. f. G. 
haben es bei dem nicht beleiben lassen, sondern bei dem Metropoliten (zu 
Salzburg) und seinen Mitbischöfen soviel gehandelt, daß verschienene Zeit eine 
gemein durchgehende Visitation mit merklichen Unkosten ... fürgenommen und 
verricht worden, daß auch sie die Ordinarii darüber ein christliche Refor 
mation beschlossen und dieselb ins Werk zu richten, allbereit entschlossen 
sein .... So ist es gleichfalls ein Werk, die Schneien im ganzen Land 
zu reformieren und in ein gute Ordnung zu bringen und der armen 
Jugend eine mehrer Unterhaltung zu verschaffen und damit wiederumb 
von Jugend auf gottesförchtige, züchtige Priester zu erziehen. Aber hiebei 
beschicht die Meldung, wie S. f. G. solche Priester aufnehmen und bestellen 
sollen, die das Wort Gottes nach der evangelischen Wahrheit predigen, 
die ans Christum als den Gnadenthron weisen, das haben S. f. G. als 
ein Christ nie anders im Willen gehabt noch gestattet .... Daß aber 
S. f. G. solche Priester oder Kirchendiener, wie man's jetzt zu nennen 
gepflegt, zum Predigen aufstellen sollen, die hierzu nit ordentlich berufen 
und der Lehr, in unserer heiligen christlichen Kirchen angenommen, von 
den Vätern und Concilien approbiert, nit anhangen, sondern zuwider 
setzen, das achten S. f. G., könne der sammentlich zweier Stände Begehren 
gar nit sein. S. f. G. könnten sich hierzu mit dem Wenigsten nit 
bewilligen." S. f. G. leben der tröstlichen Hoffnung, daß die Stände 
„ihre Gewissen christlich stillen und zufrieden machen mögen ohne Furcht 
eines Schismatis oder ohne Beschuldigung einigen Abfalles noch der Ab 
sonderung von der allgemeinen Kirchen Gottes, die wir für die recht 
Lehrmeisterin in den zwölf Artikeln unseres christlichen Glaubens bekennen, 
welches Schisma und Absonderung S. f. G. aus den Sorgen, die sie für 
dero geliebte und getreue Unterthanen tragen, verhütet sehen und nichts 
lieberes, als ihre schwache und verletzte Gewissen durch solch ordentlich und
	        
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