Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

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Ried 1517—1618. 
Orten dieses Fürstentums in lateinischer, also in solcher Sprache gehalten 
wierdet, die weder der, so Gevatter sein soll- noch andere Umstehende 
verstehen. So begiebt es sich vielmals, daß die Eltern ihre Kinder 
solchergestalt nit wellen taufen lassen." Vier Bürger von Stadt am Hof 
bei Regensbnrg, dann fünf Bürger von Straubing wendeten sich an die 
Stände. Sie sollten ihres Augsburger Bekenntnisses wegen ihre Häuser 
verkaufen und die Stadt verlassen. Die Stände nahmen sich dieser „ans 
geschafften Burger" an. 
Ans diese „Petitionsschrift" erging von Herzog Albrecht die Antwort: 
„Es lassen Seine fürstlichen Gnaden sie die Ständ als seine lieben und 
getreuen Unterthanen väterlich ermahnen, sie wellen doch den jetzigen Jammer, 
der fast in der ganzen Christenheit ans dem Abfall und Jrrthnmb des Glaubens 
entstanden ist, gutherzig für Augen stellen, daneben die glückseligen, friedlichen 
Zeiten unserer gottseligen Voreltern, auch die nnerdichte, rechte Andacht, 
wahre Gottesforcht und grosse Erberkeit, von deren sie bei aller Welt billigen 
Ruhm und hohen Lob erlangt, christlich bedenken und von denselben christlichen 
Fußstapfeu so leichtlich nit abweichen noch sich zur Neuerung bewegen lassen, 
sondern in dem, so sie zweiflich sein, frnmbe, gelehrte und katholische erbare 
Leut und die, so in der Lehr unserer Väter guten Bericht zu geben wissen, 
nach dem Rath Salomonis hören und vernehmen, damit sie in denen 
Sachen, die das Heil der Seelen belangen, sich selbs nit verführen, noch 
anderen, sonderbar aber den Neuen, bei denen wenig Beständigkeit im 
Glauben gespürt wird, zu viel vertrauen .... Und sollen die Ständ 
S. f. G. wahrhaftig glauben, daß ihr Gemüth nie gewesen, jemand, wer 
der sei, ans seinen Landlenten oder Unterthanen strafen zu lassen, die 
sich erboten haben, in den Terminis der Declaration zu beleiben . . . 
So doch der Declaration gemäß das hochwürdige Saerament an etlichen 
Orten des Fürstentums ohne Scheuch und alle Hindernns S. f. G. 
und der nachgesetzten Obrigkeit, auch Besorgnns einiger Straf und 
Ungenad gereicht wird . . . aber herentgegen könnten S. f. G. den 
Ständen viel Fäll anzeigen und erzählen lassen, in denen sich etlich 
geistlich und weltlich Unterthanen unterstanden haben, neben dem Gebrauch 
des heiligen Sacramentes solche Profanationes zu gebrauchen, Jrrthnmben 
einzuführen und auszuüben, daß damit Gott hochgelästert, die einfältigen 
Christen geärgert und in Verführung bewegt worden sein .... Und 
weil die Ordinarii sich bis daher der Declaration so hoch widersetzet, 
daß die Priester das hochheilig Saerament sub utraque (unter beiden 
Gestalten) nit reichen derfen, hat es S. f. G. Ursach geben, bei der 
Päpstlichen Heiligkeit und dem Concilio so embsig um die ordentlich 
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