Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

Ried 1517-1618. 
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Trunck Wein zur Letzte zu bringen. Er hat statlich und fürstlich Hof 
gehalten, sonderlich von bayrischen Junkeren, dem alle bayrischen adeliche 
Geschlechter wol bekannt und befohlen waren. Sein Hofhaltung nennt 
man derzeit und noch die Hochenschul zu Everting. Allda man 
järlich etlich vil Treyling Weins ausleret. Graf Jörgen Sün Hans 
und Andre starben ohne Erben. Graf Wolf nam Graf Gabriels von 
Ortenburg Tochter genannt Salamanca. Dabey hat er auch kein Erben. 
Starb mit ihme der edel, alt, ehrlich Stammen gar ab. Erbten ihne 
die Herren von Starnberg als die nechsten Blutsfreundt. Dann Herr 
Wolfgang von Starnberg hat bey Grafen Jörgen Tochter etliche Sün. 
Sie wurden mit Recht eingesetzt. Wiewol das Haus Oesterreich etliche 
Herrschaften als verfallen Lehen ansprach, Habens doch die Herren von 
Starnberg mit Recht erhalten." Das Landgericht Erlach mit den Herr 
schaften Schaunberg, Eferding, Mistelbach und Peuerbach erbten nach 
den Teilungsverträgen vom 8. Februar 1570 und 10. August 1572 die 
Söhne des Erasmus von Starhemberg (Schwerdl. Starhemb. 167,188). 
Nach dem Tode Wilhelm IV. war sein Sohn Herzog Albrecht V. 1550 
in Ober- und Niederbaiern zur Regierung gekommen. Um die Erbhuldigung 
der Bürgerschaft in Ried und von den Gerichtsunterthanen entgegenzunehmen, 
wurden, wie dies aus ihrem Berichte an den Herzog vom 5. März 1552 
hervorgeht, Wolf von Machslrain, Freiherr zu Waldeck, Hauptmann bei 
der Regierung in Burghausen, und Jakob von Thurn, Pfleger von 
Cling, abgesandt. Sie nahmen auch den Augenschein wegen des zu er 
weiternden Markt-Burgfriedes vor (Kreisarch. München. Ger. Ried,Fasc.7, 
Nr. 25). Herzog Albrecht V. bestätigte zu München am 17. März 1551 
den Bürgern von Ried ihre Freiheiten (Orig. Perg. Siegel i. Stadtarch.) 
Albrecht nahm die Beschlüsse des Konziliums von Trient an. Er 
arbeitete der Ausbreitung des Protestantismus in seinem Lande mit aller 
Kraft entgegen. Die bairischen Stände stellten auf den Landtagen zu 
Landshut und München 1553 und 1556 die Forderung der Kommunion 
unter beiden Gestalten, die Abschaffung der Fasttage, der Reformation 
der Geistlichkeit. Im Reiche wuchs die evangelische Bewegung dem 
Kaiser Karl V. über den Kopf. Auf der einen Seite das Drängen der 
evangelischen Stände, auf der anderen die Türkengefahr. Am 2. August 
1552 wurde der Passauer Vertrag, 1555 der Augsburger Religions 
friede abgeschlossen und damit die freie Ausübung des Augsburger 
Bekenntnisses zugestanden. 
Ein getreues Bild der damaligen religiösen und sittlichen Zustände 
entwirft der Bericht der großen bairischen Visitationskommission im
	        
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