Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

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Nied 1384-1435. 
Am 14. Dezember 1392 starb Herzog Friedrich von Baiern- 
Landshut. Er hinterließ sein Land seinem siebenjährigen Sohne 
Heinrich XVI. dem Reichen. Unter ihm erlebte Niederbaiern die 
rnhigsten und glücklichsten Zeiten. Bis 1402 stand er unter der Vormund 
schaft seiner Vettern, der Herzöge von München und Ingolstadt. 
Herzog Heinrich XVI. verlieh dem Markte Ried die wichtigsten 
Privilegien. Im ersten Jahre seiner Selbstregierung nach beendeter 
Vormundschaft 1402 „am Montag nach dem St. Jakobstage" (31. Juli) 
erteilte er den Bürgern von Ried die Freiheit, einen aus ihrer Mitte 
zum Marktrichter zu wählen. Am „Mitichen nach Sank Paulstag, als er 
bekert wart" (29. Januar) 1416 erteilte Herzog Heinrich zu Burghausen 
dem Markte Ried die Gnade: es solle am Jahrmärkte daselbst vierzehn 
Tage zuvor und vierzehn Tage danach Freiung sein. Begeht jemand 
während dieser Freiung einen Todtschlag, so soll „ein Tod gegen den 
andern gehn". Verwundet jemand einen anderen, so soll er sich mit 
32 Pfennigen ledigen oder ihm die Hand abgeschlagen werden. Wenn 
jemand einen anderen wirft, so soll er 32 Pfennige geben oder man soll 
ihm die Hand abschlagen. Wer in der Freiung Waffen zuckt oder einen 
mit der Faust schlägt oder rauft, dem soll die Hand abgehauen werden 
oder er soll dafür zehn Pfund Pfennige geben. Wer verbotene Worte 
gebraucht oder übel handelt, den soll man darum bessern auf dem Pranger 
oder er soll fünf Pfund Pfennige geben. Von den Strafgeldern soll 
der Herzog die Hälfte haben, die andere der Markt. Die gleichen 
Freiheiten und Strafen gelten auch für den zweiten Jahrmarkt am 
nächsten Sonntag nach St. Gilgen. Beim ersten Jahrmarkt muß der 
Zoll wie gewöhnlich entrichtet werden, während des zweiten soll jeder 
mann zollfrei fein. Außerdem wird angeordnet: Wenn jemand einem 
anderen während der bestimmten Freiung oder sonst im Jahre etwas 
enttrüge oder stähle, das hinter sechs Schillinge Pfennige wert wäre, 
den mögen die Bürger in dem Markt darum strafen mit Ohren- 
abschneiden, Brennen durch die Zähne, mit Augenausbrechen oder Stellen auf 
den Pranger. Hätte derselbe Geld oder Gut, so soll er die Strafe 
bessern nach der Bestimmung des Pflegers und des Rates zu Ried. 
Ferner bestätigte der Herzog den Bürgern zu Ried das Marktgericht. 
Innerhalb einer Meile Weges vom Markte Ried sollte keine Taferne 
sein außer der rechten Eetafernen, welche von altersher gewesen sind 
und zur Pflege Ried gehören. Außerdem bewilligte der Herzog das 
zum Gotteshause St. Peter und zur Befestigung des Marktes notwendige 
Holz aus dem Forste Ried, dann dazu den althergebrachten Weide
	        
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