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Ried 1248-1384.
Ried, welche diesem wie andere geistliche Güter bloß mit der Vogtei
unterstanden. Davon gehörten bei zwanzig Urbarsgüter zu der von den
steirischen Otakaren gestifteten Abtei Traunkirchen am Traunsee. Es läßt
sich daraus schließen, daß die Otakare diesseits des Hausruck nicht wenige
Güter zu eigen hatten. Die von St. Marienkirchen weg gegen den Haus-
ruck gelegenen Orte Otaker und Herzogen dürften von ihnen ihren Namen
führen. Dagegen können die Grafen von Formbach und Andechs-Meranien
im oberen Antiienthale nur wenige Güter besessen haben, denn die Herr
schaft Ried hatte, wie bemerkt, nur ein kleines Urbar. Im herzoglichen
Urbarbuch müßten solche Güter verzeichnet sein, weil die Güter der Andechs-
Meranier innerhalb des Herzogtums Baiern an die Herzöge übergegangen
sind. Ihre Hauptbesitzungen hatten diese im nachmaligen Landgerichte
Schärding im Pramthale.
In wessen Besitz der Herrenhof oder Schloß Ried mit den dazu ge
hörigen Sal- und Urbarialgütern nach dem Wegzuge der Herren von Ried
gekommen ist, darüber liegt uns keine Nachricht vor. Im Salbuche von 1446
finden wir die Güter der Rieder mit den Gütern der Tnmoltsheimer
vereinigt. Bei der Verwandtschaft beider Geschlechter ist die Möglichkeit
vorhanden, daß nach dem Abgang der Rieder die Tnmoltsheimer in den
Besitz ihrer Güter und sodann die Güter, weil die Tnmoltsheimer Form-
bach'sche Ministerialen waren, an die Andechs-Meranier und von diesen
1248 an die Herzöge von Baiern gekommen sind. Mögen die Herzöge
von Baiern auf diese oder auf eine andere Weise in den Besitz des
Herrenhofes oder SchlossesRied mit Zugehör gelangt sein, so ist soviel
gewiß, daß die Herzöge von Baiern bald nach ihrer Belehnung mit der
Grafschaft Schärding und der öffentlichen Gerichtsbarkeit im Antisenthale
1248 beim Schlosse Ried eine öffentliche Malstätte errichtet haben.
Die Grafschaft Schärding wurde in zwei Landgerichte Schärding und
Ried geteilt. Die Scheidungslinie nahm am Ausflüsse der Gurten in
den In bei Obernberg ihren Ausgang, zog sich über den Rotenberg unter
der Hofmark St. Martin gegen die Antisen, dann an der Antisen bis
Anrolzmünster, von da rechtseitig zwischen Taiskirchen und Peterskirchen
an die Pram (S.27). Es kam ein Landrichter nach Ried, der aber nicht auf
dem Schlosse wohnte. Befehlshaber über das Schloß und die Burg
mannen war der Burggraf, zugleich auch Psteger. Er verwaltete das
Schloßgut, hob die Getreide- und die anderen Grunddienste von den
Urbarialgütern, dann die herrschaftlichen Stiften ein. Das Kastenamt
war in den letzten Jahrhunderten mit dem Pflegamt gemeiniglich ver
bunden.