Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

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Ried 1248-1384. 
Ried, welche diesem wie andere geistliche Güter bloß mit der Vogtei 
unterstanden. Davon gehörten bei zwanzig Urbarsgüter zu der von den 
steirischen Otakaren gestifteten Abtei Traunkirchen am Traunsee. Es läßt 
sich daraus schließen, daß die Otakare diesseits des Hausruck nicht wenige 
Güter zu eigen hatten. Die von St. Marienkirchen weg gegen den Haus- 
ruck gelegenen Orte Otaker und Herzogen dürften von ihnen ihren Namen 
führen. Dagegen können die Grafen von Formbach und Andechs-Meranien 
im oberen Antiienthale nur wenige Güter besessen haben, denn die Herr 
schaft Ried hatte, wie bemerkt, nur ein kleines Urbar. Im herzoglichen 
Urbarbuch müßten solche Güter verzeichnet sein, weil die Güter der Andechs- 
Meranier innerhalb des Herzogtums Baiern an die Herzöge übergegangen 
sind. Ihre Hauptbesitzungen hatten diese im nachmaligen Landgerichte 
Schärding im Pramthale. 
In wessen Besitz der Herrenhof oder Schloß Ried mit den dazu ge 
hörigen Sal- und Urbarialgütern nach dem Wegzuge der Herren von Ried 
gekommen ist, darüber liegt uns keine Nachricht vor. Im Salbuche von 1446 
finden wir die Güter der Rieder mit den Gütern der Tnmoltsheimer 
vereinigt. Bei der Verwandtschaft beider Geschlechter ist die Möglichkeit 
vorhanden, daß nach dem Abgang der Rieder die Tnmoltsheimer in den 
Besitz ihrer Güter und sodann die Güter, weil die Tnmoltsheimer Form- 
bach'sche Ministerialen waren, an die Andechs-Meranier und von diesen 
1248 an die Herzöge von Baiern gekommen sind. Mögen die Herzöge 
von Baiern auf diese oder auf eine andere Weise in den Besitz des 
Herrenhofes oder SchlossesRied mit Zugehör gelangt sein, so ist soviel 
gewiß, daß die Herzöge von Baiern bald nach ihrer Belehnung mit der 
Grafschaft Schärding und der öffentlichen Gerichtsbarkeit im Antisenthale 
1248 beim Schlosse Ried eine öffentliche Malstätte errichtet haben. 
Die Grafschaft Schärding wurde in zwei Landgerichte Schärding und 
Ried geteilt. Die Scheidungslinie nahm am Ausflüsse der Gurten in 
den In bei Obernberg ihren Ausgang, zog sich über den Rotenberg unter 
der Hofmark St. Martin gegen die Antisen, dann an der Antisen bis 
Anrolzmünster, von da rechtseitig zwischen Taiskirchen und Peterskirchen 
an die Pram (S.27). Es kam ein Landrichter nach Ried, der aber nicht auf 
dem Schlosse wohnte. Befehlshaber über das Schloß und die Burg 
mannen war der Burggraf, zugleich auch Psteger. Er verwaltete das 
Schloßgut, hob die Getreide- und die anderen Grunddienste von den 
Urbarialgütern, dann die herrschaftlichen Stiften ein. Das Kastenamt 
war in den letzten Jahrhunderten mit dem Pflegamt gemeiniglich ver 
bunden.
	        
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