Volltext: Geschichte der Stadt Wels in Oberösterreich (II. Besonderer Theil)

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und Acten beim Brande des Stadtpfarrhofes am 24. April 1870 zu 
Grunde gegangen. 
Auf den Trümmern der alten Flösserzeche erstand 1828 die 
neuerrichtete Flösserinnung. Die Statuten der neuen Gefellschaft 
wurden unter 25. Januar 1828 vom Magistrate zu Wels genemigt, 
unter 28. März 1857 neu aufgelegt und durch die k. k. Statthaltern 
am 1. August 1858 bestätigt. Das Wesentliche der 24 Punkte der 
vereinbarten Statuten lautet also: 
1. Die Wahl der Vorsteher, Ausschußmäuuer und Zeugen erfolgt jährlich am 
Sonntag nach heil. Dreikönig vor der offenen Lade nach Prüfung der Rechnung. 
2. Beim goldenen Lamm in der Traungasse befindet sich die Herberge. 
3. Zweck des Vereines ist die Heranbildung geschickter Schiffer und Flösser. 
4. Die Aufnahme von Schiffern und Flössern zur Lade geschieht nur durch 
sämmtliche hiezu bestimmte Naufahrer. 
5. Ein weiterer Zweck der Gilde ist die Unterstützung aller Naufahrer und 
Flösser im Alter, bei Krankhcits- nnd sonstigen Unfällen. 
6. Jährlich werden im Vorstadtpsarrgotteshanse zwei heil. Messen gelesen und 
zwar bei Beginn und zum Schluß der Wasserfahrt im Frühjahre und Herbst. 
7. Von jeder Fahrt nach Wien zahlen die Holzhändler zur Lade 20 kr., die 
Naufahrer 19 kr., die Knechte 6 kr. Die Schiffleute, welche auf der Traun ihr 
Geschäft haben, entrichten am Fronleichnamssonntag nachmittag 1 fl. Auflage zur 
Lade, desgleichen die Wasserknechte. Ein Naufahrer, der mit einem fremden Holz- 
Händler nach Wien gefahren ist, entrichtet 10 kr zur Lade, eiu Knecht 6 kr. 
8. Nanfahrer und Knechte zahle» das Doppelte zur Lade, wenn sie zur be- 
stimmten Zeit die Gebühr nicht bezahlen. 
9. Die Vereinsnutglieder, welche sechs Wochen vor Jahresschluß ihre Zahlun- 
gen nicht geleistet haben, werden aus der Matrikel gestrichen und nur gegen 1 fl. 
Einkaufsgebühr wieder aufgenommen. 
10. Alle zwei Monate übernemen der Vorstand und zwei Ausschüsse die ein¬ 
gehobenen Beträqe vom Herbergsvater zur Kasse. 
11. Am Sonntag nach heil. Dreikönig wird bei offener Lade die Rechnung 
vorgetragen. 
12. Für entbehrliches Baargeld »Verden Obligationen angekanst. 
13. Der Anstritt eines Mitgliedes ist uuter Rückgabe der Aufnamsbollete und 
Vereinsstatuten beim Vorstande zu melden; der Wiedereintritt erfolgt nur gegen eine 
Einkaufsgebühr von 1 fl. C.-M. 
14.. Eine Ausname hievon findet statt, wenn ein Mitglied zum Militärdienste 
einberufen wird. 
15. Nach Einzahlung der Einkaufsgebühr werden erst die Aufnamsbollete und 
die Statuten ausgehändigt. 
16. Beim Absterben eines Vereinsmitgliedes zahlt die Innung für einen Herrn 
20 fl., für einen Nanfahrer 16 fl., für einen Knecht und Traunsahrer 12 fl. Leichenkosten. 
17. Zum Leichenbegängnisse werden die Conductsrequisiten von der Herberge 
beigestellt. 
18. Dieselben bestehen in 16 Conduct-Mänteln, 1 schwarzen und weissen Bahr- 
tnch, 1 Cruz>fix, 4 Kronen, 16 Floren nnd 10 Oelsackeln. 
19. Die Vcreinsmitglieder sollen alle Jahre den Fronleichnamsprocessionen 
beiwohnen, wobei die 1726 von der alten Flösserzeche angeschaffte kostbare Fahne 
vorgetragen wird*). 
20. Der Verein wird durch den Vorstand und zwei Ausschüsse vertreten. 
i) Die Statue des heil. Johann Nep. vor dem Trannthor wurde 1732 gleich- 
falls von der alten Holzhandlnngscompagnie aufgestellt. Dieser Heilige war, wie vor 
alten Zeiten der heil. Nikolaus, der Patron der Schiffer und Flösser.
	        
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