Volltext: Geschichte der Stadt Wels in Oberösterreich (II. Besonderer Theil)

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Hierauf trat der innere Rat in die innere Ratsstube und nam auch 
vier aus dem äußern zu sich, dann kamen alle wieder in die große 
Ratsstube heraus. 8. Die Bürgerschaft erwälte vier aus dem innern 
Rate, welche zu bleiben hatten und nach der Reihe der Wahlnumer 
auf die Ermahnung des Bürgermeisters ihre Session einnamen. 
9. Der Ratsälteste kam mit einer Liste heraus, worauf die vier vom 
äussern Rate benannt waren, die in den innern zu treten hatten; 
der Bürgermeister ermahnte sie, zu gehorchen und hineinzugehen. 
10. Diese acht Ratspersonen walten den Bürgermeister; der Rats- 
älteste gab dem Stadtschreiber die Stimmzettel in den Hut. 11. Dieser 
nam sie nacheinander heraus, las sie vor, zerriß die Zettel und 
publicirte den neuen Bürgermeister. 12. Derselbe weigerte sich des 
Langen und Breiten das Amt anzunemen, gehorchte aber auf die 
Ermahnung des Stadtrichters. 13. Hierauf legte der Stadtrichter die 
Bürde seines Amtes nieder und bat, ihn nicht mehr damit zu beschweren. 
14. Der Bürgermeister ermahnte ihn, die Session bis nach vollzogener 
Wahl noch zu behalten. 15. Dann traten vier alte Männer aus der 
Bürgerschaft als Deputirte zur Aufname der Stimmen mit dem 
Stadtschreiber in die kleine Stube und setzten sich an den Tisch. 
16. Zuerst stimmte der äussere Rat, dann die anwesende Bürgerschaft; 
je zwei mitsammen gaben mündlich ihre Stimmen ab, welche auf- 
gezeichnet wurden. 17. Der Stadtschreiber trat mit den vier Depu- 
tirten in den Saal und verkündete die Gewälten. 18. Der Gewälte 
protestirte dagegen, mußte aber endlich das Amt annemen. 19. Der 
ganze Vorgang wurde nun öffentlich abgelesen, die Bürgerschaft vom 
Bürgermeister entlassen, die denselben nach Hause begleitete. Bei der 
ersten darauffolgenden Sitzung wurde vom Bürgermeister, Stadtrichter 
und den acht neuen Räten des inneren Rates der äussere gewält. 
Die Neugewälten hatten nach der Walnumer, welche der Stadt- 
schreiber aufgezeichnet hatte, ihren Platz einzunemen. Durch den 
Ratsdiener wurde ihnen angesagt, im Rate zu erscheinen, wo man sie 
ermahnte, ihre Session ohne Weigerung einzunemen. Die alten 
Räte namen sogleich ihre Plätze ein, die neuen legten zuerst den Eid 
ab, giengen auf ihre Plätze, worauf sie vom Bürgermeister entlassen 
wurden*). 
Wenn der Bürgermeister, Richter und Rat gewält waren, 
forderte es der uralte Brauch, daß die städtischen Aemter besetzt 
wurden. Einen Tag vor der Besetzung versammelten siH die Bürger- 
schaft und die Gemeinde zur Abgave emes Gutachtens, wie die Aemter 
besetzt werden sollten. Am Waltag selbst begab sich der innere Rat 
bei versammelter Gemeinde in die große Ratsstube. Der _ Bürger¬ 
meister machte den Vortrag, daß die Bürger nach bestem Wissen und 
Gewissen niemand zu Lieb oder Leid ihre Stimmen abgeben sollten. 
x) Ratsprotokoll 1615.
	        
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