Volltext: Geschichte der Stadt Wels in Oberösterreich (II. Besonderer Theil)

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aufhielt, ertheilte er der Stadt Wels auf ihre Bitte die nämliche 
Freiheit, welche vordem schon die Städte Linz und Steyr innegehabt 
hatten, sich nämlich neben dem Stadtrichter auch einen Bürgermeister 
zu wälen. Alljährlich wurde demnach der Bürgermeister mit dem 
Stadtschreiber, sechs innern und sechs äußern Räten gewält. Ein 
Dekret der Landeshauptmannschaft vom 27. April 1753 bestimmte in 
Bezug auf die Walceremonien, daß diese ohne Paradirung der Bürger- 
fdQaft in Waffen, ohne Trompeten- und Paucken schall wie auch mit 
Hnnweglassung des Glockengeläutes geschehen soll. Im Uebrigen wurde 
die maximilianische Walordnung bis Joseph II. beibehalten. Der 
letzte, nach dieser Walordnung gewälte Bürgermeister war Franz 
Grezmülle'r. 
Die Besetzung der bürgerlichen Aemter gieng alle Jahre in 
folgender Ordnung vor sich. Einige Zeit vor der Wal las der Stadt- 
schreiber die Artikel und Freiheiten öffentlich vor. Acht Tage vor 
St. Thomas geschah an die Bürgerschast die Erinnerung zur Ver- 
sammlung^). Am St. Thomastag war die Wal des innern und 
äussern Rates, dann des Bürgermeisters und Stadtrichters. Der Act 
war mit großen Solennitäten verbunden. 1653 kam der Landes- 
Hauptmann Ludwig Graf Kuefstein mit seiner Gemalin und dem 
Landschreiber zur Ratswal nach Wels. Johann Silbernagl besorgte 
die Festtafel, für welche an Wein 394 fl. 58 kr., an Eßwaaren 
320 fl. 30 kr. verausgabt wurden, obwol ein Rebhuhn damals nur 
5 kr., ein indianischer Hahn 20 Pf., ein Kapaun 50 kr., eine Gans 
30 kr-, ein Pfund Kalbfleisch 14 Pf., Rindfleisch 3 kr. und Lamms- 
fieisch 4 kr. kostete"). Die Auslagen bei dieser Walsolennität mehrten 
sich alljährlich, so daß Maria Theresia 1741 den Befehl ergehen ließ, 
die Wal auf minder kostspielige Art vorzunemen^). Der Hergang 
bei der Wal selbst war folgender: 1. Es versammelten sich der 
äussere und innere Rat; der Bürgermeister resignirte sein Amt und 
bat, ihn nicht mehr zu wälen. 2. Gieng der gesammte Rat in die 
große Ratsstube, wo die Bürgerschaft versammelt war. 3. Der 
Bürgermeister machte den Vortrag, daß sich jedermann alsbald entfernen 
solle, _ der nicht unter die Jurisdiction der gemeinen Stadt gehöre. 
4. Die Veranlassung der Versammlung wäre, einen Bürgermeister 
und Stadtrichter zu erwälen. 5. Der Bürgermeister dankte für die 
ihm geleisteten Dienste, legte sein Amt nieder und bat um Entlassung. 
6. D:e Abdankung wurde angenommen, doch verlangte der Ratsälteste 
und in dessen Abgang der Stadtrichter, daß er das Amt bis zur 
ordentlichen Wal sortsühren solle. 7. Hieraus sagten die übrigen 
Ratspersonen ihr Amt aus und verließen der Reihe nach ihre Sitze. 
*) Ratsprotokoll 1615. 
a) Ei gl'sche Notaten, Nr. 215. 
s) Ebend., Nr. 231.
	        
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