Volltext: Geschichte der Stadt Wels in Oberösterreich (II. Besonderer Theil)

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wollen, was aber vom Kaiser Max II. untersagt worden fei. Uebri- 
gens ward man darin einig, daß es nicht ratsam sei, sich mit einem 
bei Hof so angesehenen Geschlecht wie das Auersperg'fche zu entzweien. 
Am 9. Juni 1654 wurde die Bürgerschaft vorgerufen, um über die- 
Sache zu beraten; man berief sich auf die Freiheiten der Stadt Wels, 
daß um die Stadt herum keine Tafern und kein Weinhaus zum Nach- 
theile der Bürgerschaft errichtet werden dürfe, ließ sich aber doch zu 
einem Vergleiche herbei des Inhaltes: 1. Die Hoftaferne darf nur 
ausschenken bei obrigkeitlicben Verhandlungen, Kausen, Gerhabfchaften 
u. dgl. und das nur für die Burguntertanen. 2. In der Folge der 
Zeit soll kein Brauhaus, Fleischbank, Schmide und Backhaus errichtet 
und 3. kein Zwinger ausgesteckt werden. 4. Der Stadt bleibt die Ver- 
theidigung aus der Ringmauer vorbehalten. 6. Die in die Ringmauer 
gebrochenen Fenster müssen gut verwahrt und vor aller Gefahr ge- 
sichert werden. 7. Der Zwinger, wo vor Zeiten die Schießstätte war, 
gehört zur Stadt und darf von der Grafschaft nicht verengert werden *). 
1728 ließ der Oberpfleger Ränkl in der Burg die von Privaten ge- 
setzten Fischbehälter yerausreiffen und im Tümpfl beim Kupferham- 
mer fischen. Hierauf ließ die s&tabt die Fischbehälter durch dreißig 
Bewaffnete wieder einsetzen und, als man damit fertig war. dem 
Burczpfleger zum Spott durch einen Turnergefellen blasen. Es kam 
zu emem heftigen Streite, den bie Burgvogtei beim Fischgerichte an¬ 
hängig machte -). 
Ein Appertinens der kaiserl. Burg Wels war das 
kaiserliche Freihaus Nr. 63 in der Stadt Wels. 
Das kaiserl. Freihaus zu Wels besteht aus zwei Stockwerken 
mit vorspringendem Erker, aus dessen breiten Fenstern sich die Aussicht 
auf die Stadtpfarrkirche und den Platz eröffnet. • 
Da Kaifer Ferdinand !. sich öfters in der Burg Wels aufhielt 
und die Räume derselben für seinen Hosstaat zu beschränkt fand, so 
entschloß er sich, dieses Haus von der verwitweten Frau Barbara 
Auer um 1000 fl. für sein Gefolge zu kaufen. Er gab dann seinem 
Burgvogte und geheimen Rate, dem Freiherrn Johann von Hoffmann 
auf Grünbichl und Strechau, Erblandhofmeister im Lande ob der 
Ens, am 17. December 1550 von Augsburg aus hen Befehl, in diesem 
Hause anständige Wohnungen herzustellen, ertheilte ihm auch einen 
Gnadenbrief des Inhaltes, daß. wenn diefes Haus mit der Burg ver- 
einigt würde, die Baukosten vergütet werden, wenn es aber ihm und 
seinen kaiserlichen Erben mit der Zeit nicht mehr gefalle, dieses Haus 
mit der Burg zu vereinigen, als kaiserl. Freisitz im Besitze der frei- 
') Eigl'sche Notaten, Nr. 236. 
2) Ebend., Nr. 202.
	        
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