Volltext: Geschichte der Stadt Wels in Oberösterreich (I. Allgemeiner Theil)

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Bürger von Wels, mit Lehen und Zehenten in der Pfarre Alkoven '). 
Am 6. November 1461 bestätigte der Erzherzog zu Wels die durch 
Wolfgang von Wallsee in Lambach gestifteten ^Jahrtäge"). 
Wels unter Friedrich IV. 1464—1493. 
Ten beständigen Streitigkeiten zwischen den Gliedern des Hauses 
Habsburg und der Regierung in den einzelnen Erbländern, die auch 
von den Ständen immer geschürt wurden, machte Albrecht's VI. Tod 
ein schnelles Ende; er starb plötzlich am 2. Dezember 1463 im 
45. Jahre seines Alters. Auf dem großen Landtag zu Linz am 
2. Januar 1464 wurde Kaiser Friedrich als der einzige Herr des 
Landes ob der Ens anerkannt und beschlossen, ihm zu huldigen. Nur 
Graf Tierstein in Freistadt stand noch auf der Seite Sigmund» von 
Tirol; aber auch er übergab später die Stadt und das Schloß^ dem 
Kaiser, es wurden ihm hiefür 4000 fl. verschrieben, wozu die ^tadt 
Wels auf den Befehl des Kaisers auch 1000 fl. beitragen mußte3). 
Von den vielen Regierungsacten Friedrich's IV. wollen wir 
nur jene kurz ansühren, welche sich auf die Stadt Wels beziehen. 
Am 5. August 1464 bestätigte der Kaiser von Neustadt aus 
das Testament des Bürgers Hans Schilling von Wels^). Am 
25. Januar 1465 stellte er gleichfalls von Neustadt aus für Wels 
eine Urkunde aus über die Verpachtung des Stadtgerichtes „mit 
allen seinen nutzen, rennten, velln, zustenden und zugehorungen, 
Iiimassen und das vormals daselbs zu Wels ^ehanndelt und 
verwesen worden ist" auf zwei Jahre um 140 Pfennige guter landes- 
läufiger Münze nach Sitte und Gewohnheit jährlich zu Quatember^). 
Wiederum von Neustadt aus verbot Friedrich unter 24. Mai 1466 
den Handwerkern in Wels jeden Handel ausser mit ihren Gewerbs- 
erzeugnissen, wozu sie die Materialien ungehindert einkaufen können, 
aber nicht mit Wein oder anderen Waaren, untersagte auch den 
Handelsleuten ein Handwerk zu treiben; die Handwerker sollten nur 
mehr mit Bewilligung des Magistrates ihre Versammlungen halten, 
.„khain sundere Besamung noch Püntnuss vnder Jn selbs in Jren 
Zechen haben, machen noch fiirnemen auch mit Aufsatzung von 
Peen, Puess vnd in ander Weg wider vnsers Richters vnd Raths 
daselbs, wer die ye zu Zfeiten da seyn werden, gewaltsam vnd 
.gerechtigkkeit vnd on Jr Wissen vnd willen nichts fiirnemen noch 
') @benb., 138. 
2) Ebmd., 144. 
s) Ebmd., 150. 
4) Ebend., 151. 
5) I. B, der Bürgerschule 1877.
	        
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