Volltext: Geschichte der Stadt Wels in Oberösterreich (I. Allgemeiner Theil)

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Stände wieder in Gnaden auf, jedoch unter der Bedingung, daß sich 
dieselben der Reformation unterwerfen, binnen drei Jahren eine 
Million Gulden zahlen, alle geistliche Vogtei und Lehenschaft 
nebst ihrer besonderen Kasse zu seiner Disposition stellen sollten. 
Ungeachtet des Aufruhres bei Einsetzung eines katholischen Pfarrers 
zu Frankenburg am 14. Mai 1625, welcher von Herberstors auf die 
bekannte barbarische Weise unterdrückt wurde, schritt man mit weitern 
Maßregeln vor. Mit kaiserlichem Ausschreiben vom 20. August 1625 
an die Stände wurden der Statthalter Herberstorf, der Abt Georg 
Falbe von Götweig, der Hofkammerrat Dr. Johann Bapt. Spindler 
und der kaiserl. Rat Constantin Grundemann zu Commissären ernannt. 
Diese Commission veröffentlichte das Reformations-Patent vom 4. Oktober 
1625 mit folgenden Bestimmungen: 1. Prädikanten und unkatholische 
Schulmeister bleiben abgeschafft, das Abhalten von Predigten, Conventikeln 
und Exercitien, geheimes Postill-Lefen und der Besuch von unkatholischen 
Predigten im Auslande ist strenge verboten. 3. Jedermann hat an 
Sonn- und Feiertagen dem katholischen Gottesdienst bei Strafe bei- 
zuwohnen. 3. An Fasttagen, darf niemand Fleisch essen noch ver- 
lausen. 4. Die Zünfte müssen der Fronleichnamsprocession beiwohnen. 
5. Während der Zeit des Gottesdienstes darf auf Jahrmärkten nichts 
feilgeboten werden. 6. Alle Bürgerskinder müssen binnen sechs Wochen 
in katholische Schulen geschickt werden. 7. Bis Ostern soll jeder- 
mann katholisch werden oder unter Bezahlung des üblichen Freigeldes 
und Zurücklassung des 10. Pfennigs von seinem Vermögen als Nach- 
steuer das Land verlassen. Nur die alten fern und Landleute, deren 
Voreltern schon vor 50 Jahren wirkliche Landleute im Lande ob der 
Ens waren, können bei der Augsburger Konfession verbleiben. 8. Die 
sectischen Bücher müssen binnen Monatsfrist abgeliefert werden; 9. auch 
müssen die Stände alle brieflichen Urkunden wegen der geistlichen 
Lehenschast binnen sechs Wochen abliefern. Um dem Mandate Nach- 
druck zu verleihen, erließ der Statthalter am 30. November 1625 ein 
Circulare an alle Städte, Märkte und Obrigkeiten, jeden, der aus- 
wandern wolle, die Nachsteuer aufzulegen und wegen des Paßbriefes 
ihm anzuzeigen. Am 6. Februar 1626 wurde die Ablieferung jedes 
unkatholischen Buches bei 10 Dukaten Strase neuerdings geboten. 
Trotz der Remonstration der Stände blieb es bei der Durchführung 
der Reformation. Denjenigen, welche um das Verbleiben im Lande 
baten, wurde die österliche Beicht zur unerläßlichen Bedingung 
gemacht; dem Adel legte man Soldaten aus die Schlösser, welche die 
Bauern nach Linz bringen mußteu, die eine evangelische Predigt 
besuchten ; jede Widersetzlichkeit wurde mit großen Geldsummen bestraft. 
Immer mehr steigerte sich der Unwille des Volkes, bis er sich endlich 
im grossen Bauernaufstand Luft machte*). 
') Vgl. Strnadt, Peuerbach, 514—21.
	        
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