Volltext: Geschichte der Stadt Wels in Oberösterreich (I. Allgemeiner Theil)

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von Stehr und der Stadtschreiber Johann Zwüf von Freistadt 
bestimmt. Der Erfolg der Deputation ist nicht aufgezeichnet. Im 
Gegentheil wurden die Quartiere immer stärker, daß der Rat den 
Statthalter bitten mußte, auch die Freihäuser mit Soldaten zu 
belegen. Die Rechnung des Hauptmannes Rohrbach bei seinem 'Quartier- 
qeber Zacharias Mayr betrug die namhafte Summe von 478 st. 81/2 kr. 
tm kurzen Gelde, wovon die Stadt 300 st. bezalte. Auf Befehl des 
Statthalters übernam Rohrbach auch am 28. November die Schlüssel 
zum Zeughaus. 
Zu den großen Quartierlasten kam 1623 noch eine schreckliche 
Theurung im Lande. Damals erhielt der Bote sür eine Meile 12 kr., 
der Taglöhner 12 kr., ein Maurermeister 20 kr., ein Geselle 18 kr., 
ein Zimmermeister 18 kr., ein Geselle 15 kr., ein Fischer 30 kr. Am 
7. März wurde das Getreide in allen Häusern beschrieben. Am 
22. März schickte man den Bürgermeister nach Kremsmünster, um 
Getreide zu kaufen 1). 
Da die aufrührerischen Stände durch Waffengewalt gebändigt 
waren und das Land durch die im Quartiere liegenden Soldaten 
niedergehalten wurde, schien dem Kaiser der Zeitpunkt gekommen, die 
Glaubenseinheit im Lande i ob der Ens wieder herzustellen. Am 
4. Oktober 1624 wurde ein kaiserliches Mandat publizirt, durch 
welches allen Bewohnern des Landes der Besehl zukam, binnen acht 
Tagen nach Kundmachung dieser kaiserlichen Resolution alle prote- 
stantischen Prediger und Schullehrer abzudanken, welche sich alsbald 
mit Hab und Gut aus dem Lande begeben und bei Strase in dem- 
selben nicht mehr betreten lassen sollten. Die evangelischen Prediger 
verliessen auch mit Weib und Kind im festgesetzten Termin, wenn- 
gleich unter großem Jammer, das Land zu Schiff Donau aufwärts. 
Die Stände gaben ihnen 1000 st. Reisegeld und sicherten ihnen für 
zwei Jahre ihre Besoldung zu. Damals mußte auch der Prediger 
Mösthius mit seinen beiden Collegen die Stadt Wels verlassen. 
Dem landsässigen Adel blieb zwar die evangelische Religionsübung 
noch unverwehrt, doch war ihm streng verboten, auch das Bauern- 
Volk an den Predigten theilnemen zu lassen oder gar durch öffent¬ 
lichen Glockenstreich von ihrer ordentlichen Pfarrkirche abzuhalten und 
zu ihren Predigten zu ziehen. Die Pfarren wurden mit katholischen 
Priestern besetzt. Nach Abgang des seitherigen Stadtpsarrers Dr. Andreas 
Prudentins auf die Propstei Spital am Pyhrn kam 1624 Dr. Paris 
Stentius nach Wels, der in jenen Wirren viel Ungemach zu leiden 
hatte. Als die Stände angesichts der vom Kaiser in Aussicht gestellten 
Strascommiffion ihre unbedingte Unterwerfung erklärten, schien das 
Land vollständig gebändigt. Der Kaiser ließ zwar mit Resolution 
vom 27. Februar 1625 die Strascommiffion fallen und nam die 
') Ratsprotokoll 1623.
	        
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