Volltext: Aufstand der protestantischen Salzarbeiter und Bauern im Salzkammergute

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dass die angeordnete Reformation nur auf diejenigen Orte im 
Lande sich bezöge, wo steh aufrührerisches Wesen gezeigt. Da 
nun im Salzkammergute alles ruhig geblieben wäre, so würde sie 
ihrer Meinung nach diese Reformation nicht treffen. Sie hätten 
auch nie einen Pfarrer oder Gesellpriester auf eigene Faust, 
sondern immer mit Vorwissen des jeweiligen Pflegers der kaiser¬ 
lichen Herrschaft Wildenstein aufgenommen. Uebrigens wären 
insonderheit die Ischler durch einen von Seiner Majestät dem 
Kaiser Ferdinand im Jahre 1556 (?) an den Salzamtmann Georg 
Spyller zu Gmunden ergangenen Befehl dahin begnadet worden, 
dass sie jederzeit einen Pfarrer oder Priester mit Vorwissen des 
Pflegers zu Wildenstein aufnehmen dürften.1) Sie wären über 
die vierzig und fünfzig, nahe an die sechzig Jahre 
bei ihrer augsburgischen Confession unbehindert 
belassen worden, und jetzt sollten sie auf einmal ihre 
Religion verleugnen und eine andere ihnen ganz fremde annehmen. 
Es hätte sich aber seit dieser Zeit gleichsam durch den Segen 
Gottes das Kammergutswesen bedeutend verbessert. (!!) Wenn 
nun plötzlich eine Veränderung der Religion und Alisschaffung 
der Leute vorgenommen werden würde, so könnte daraus nur 
dem Kammergute Schaden erwachsen. Wenn man auch von an¬ 
derswo Schiffleute herbrächte, so würden sich diese nicht sogleich 
in die neuen Verhältnisse finden können, da zumals die Traun- 
schiffahrt (insbesondere beim Fall) viele Gefahr in sich bärge. 
Unterbräche man nun die Verschiffung des Salzes auf einige 
Zeit, so wäre leicht ersichtlich, dass dadurch für Seine Majestät 
Goisern sänimtlich aller unterthänigstes und gehorsamstes Anbringen 
und Supplicieren wegen Erhaltung der Religion und Prädicanten. 
Anno 1598. K. k. Reichs-Finanzarchiv. Fase. Salzkammergut a. Orig. 
*) Es habe auch I. K. M. (Ferdinand I.) daliin Verordnung gethan, dass 
wegen des geringen und schlechten Einkommens des Gotteshauses zu 
Ischl zu desto besserer Erhaltung eines Pfarrers allda aus I. K. M. 
Hofschreiberamt zu Hallstatt vom 25. September des Jahres 1553 bis 
aufs 56. Jahr und dann hinfüro 20 n. zu der Pfarr gegen Ischl gereicht 
werden sollten.
	        
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