Volltext: Der Einfall des von Kaiser Rudolf II. in Passau angeworbenen Kriegsvolkes in Oberösterreich und Böhmen

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sie wollen gedachte beede Herrn Geissei je länger nicht aufhalten, 
sondern dieselben ehestens allhero zu den Regimentern zu reisen 
erlassen. Ich beschulde solches um die Herrn sammt und sonders 
in anderweg ganz dienstlich, was Euch sonsten von mir wohl beliebt. 
Uns sarnmentlich der Gnade Gottes befehlend. Actum Budweis 
den fünften Februar! 1611. 
Antwort der Yerordneten, welche zugleich an die Officiere des Passauer Volkes 
gerichtet wurde. 
Edler und Gestrenger pp. Was Herr Oberst Ramee vermög 
Abschrift hiebei vom 5. dieses aus Budweis seiner hinterlassenen, 
und in der Freistadt liegenden beeden Geissei halber zugeschrieben, 
haben wir anheut zurecht empfangen. Nun befremdet uns nicht 
wenig, dass uns die Herrn unser vom 30. Jänner datirtes Schreiben 
noch nicht beantwortet haben. Weil wir dann dem Herrn Obrist 
Ramee anjetzo aus dieser Ursache nicht antworten können: als 
werden die Herrn solches um soviel mehr zu befördern wissen, 
damit wir es den löblichen Ständen, die auf den 10. dies allher be 
schrieben worden, fürbringen können; und thun uns Gottes Gnad 
befehlen. Datum Linz den 7. February 1611. 
Schreiben der Ramee’schen Geisel an die Stände. 
Hoch würdige, Wohlgebohrne pp. Euer Gnaden und Gonst 
sind unsere ganz bereitwillige Dienste zuvor. Und können hiebei 
nicht umgehen, E. G. dienstlich zu berichten: nachdem wir vor 
etlichen Tagen den Herrn Obristen Landshauptmann mit zweien 
unterschiedlichen Schreiben ganz dienstlich ersucht, und darinnen 
gebethen, weil albereit auch der Herr Obrist Ramee unserer Ent 
lassung halber etliche Schreiben den löblichen Ständen zugeschickt, 
die sie Zweifels ohne werden wohl empfangen haben, bei denselben 
Anregung zu thun, damit wir einstmals des Arrestes entlediget, 
oder doch verständiget würden, zu was End wir weiters verbleiben 
müssen: so ist uns aber darauf in einem und dem andern keine 
Antwort zukommen. Wir haben also nicht unterlassen wollen, E. G. 
noch einmal dienstlich zu ersuchen, und darneben zu bitten, dieweil 
dieselben uns allbereit über fünfthalb Wochen zu Linz und hier 
aufgehalten: sie wollen die gnädige Verordnung thun, damit wir 
von hinnen möchten kommen. Im Fall wir aber wider Verhelfen 
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