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des Bündnisses gefalle ihnen, stimme auch ganz mit den Gesinnungen
des Königes überein. Mit Baiern und Tirol eine gute Nachbarschaft
und Correspondenz herzuhalten, sei allerdings nützlich; aber mit
denselben ein Bündnis einzugehen, sei deswegen bedenklich, weil
Tirol nicht einem einzigen Herrn zugehöre; Baiern stehe aber von
jeher mit Oesterreich in Grenzstreitigkeiten und habe auch gar zu
viel und zum Theil mächtige Nachbarn, mit welchen es leicht in
Streitigkeiten verwickelt werden könnte. Wäre aber einmal ein
Bündnis mit Baiern errichtet, so müsste man denselben auch Hilfe
leisten, wozu aber dem Lande ob der Enns die Mittel mangelten.
Man müsse also sehen, Baiern und Tirol in einem für Oesterreich
unschädlichen Zustande zu erhalten; „aber so verbindliche Unionen
derzeit mit demselbigen aufzurichten, ist der Kön. Mjst. nicht
wohl zu rathen. Da aber I. K. Mjst. für sich selbsten die
Union auch auf dieselben zu extendiren geneigt wären, so ist doch
Dieselbige zu bitten, dass die Stände dieses Landes zuvor darüber
gehört werden, denn es ist zu bedenken, ob sie sich auch hin
reichend zu so vielen Hülfen und zu succuriren befinden.“
Gegen den zur Unterhandlung vorgeschlagenen Ort haben die
Stände kein Bedenken. Da ferner das Bündnis nicht nur die Landes
fürsten, sondern die Länder und Leute und ihren Schutz betrifft,
„so wird es billig nach dem Vorschlag des Herrn Erzbischofes
beiderseits nicht allein auf die Herren und Häupter, sondern auch
auf die Landstände und das Kapitel reci'proce zu richten seyn, die
Fertigung auch die Stände und das Kapitel, nicht allein von Zeugniss
wegen, sondern als durch selbst Mitcontrahenten und Principalen,
um mehrerer stäter Handhabung willen, zu dirigiren seyn“.
Der Vorschlag des Erzbischofs, dass das Bündnis bloss auf
seine eigene und des Königs Lebenszeit sollte geschlossen werden,
könne deswegen den Beifall der Stände nicht erhalten, weil es
leicht geschehen könnte, dass sich nur gar zu bald hierin eine
Veränderung zutrüge, wo dann ein Theil nothwendig verlieren
würde. Es könnte auch ein neuer Erzbischof von dem Kapitel
durch vorausgehende Bedingnisse zu sehr beschränkt werden. Die
Stände rathen also zu einem Bündnisse auf ewig, oder doch auf
fünfzig, zum wenigsten auf dreissig Jahre.
Dass der Erzbischof verlange, dass sich beide Th eile zu einer
bestimmten gegenseitigen Hilfe erklären sollten, ist wohl ganz billig;
jedoch könne sich das Land ob der Enns auf keine grössere Hilfe,
als auf den dritten Theil der Hilfe des Landes unter der Enns
einlassen, und dieser dritte Theil dürfe die Anzahl von tausend