Volltext: Der Einfall des von Kaiser Rudolf II. in Passau angeworbenen Kriegsvolkes in Oberösterreich und Böhmen

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sondern Uns auch zu berichten, was Sie Ihrem auf der Granitz 
habenden Volke, der Assistenz halber, für Befehl zukommen 
lassen, damit Wir Uns darnach haben zu richten. Sind und, 
bleiben daneben E. L. mit freund-nachbarlichen Diensten und 
allem Guten vorderist beigethan. Datum Antzing den 30. No- 
vembris, anno 1610. 
Von Gottes Gnaden Maximilian, Pfalzgraue bei Rhein, 
Herzog in Ober- und Niderbavrn. 
Maximilian. 
PostScript um. Auch besonders lieber Herr und Freund, weilen 
Wir noch zur Zeit nicht wissen, ob etwann dieses Passauerischen 
Volks halben die Noth dürft erfordern möchte, dass Wir geursacht 
würden, von Oetting aus Uns selbst der Sachen etwas zu nähern, 
oder wieder nacher Unserm ordentlichen Hofleger zu reisen: als 
ersuchen Wir E. L. freundlich, Sie wollen Uns Ihre Wiederantwort 
förderlich bei eigenem Curier gleich auf Oetting zukommen lassen, 
allda man Nachricht finden würdet, ob Wir auf oder abwärts ge 
zogen. Ut in litteris. 
Maximilhan. Kür chm ayr. 
Antwort des Erzbischofs. 
Was E. L. an Uns gestriges Tages in Antwort auf Unser 
vorhergehendes wohlmeinendes Schreiben freundlich gelangen lassen, 
das haben Wir in dieser Stund empfangen, und Dero Begehren 
gemäss alsbald E. L. in Antwort nicht wollen verhalten, dass Wir 
mit soliderem annehmlichen Gefallen aus Dero Schreiben vernommen, 
dass E. L. die Versicherung Unserer Granitz nicht anders für- 
kommen, als sie im Werk von Uns vermeint worden, denn Wir je 
bei diesen ohnedas geschwinden Läufen, wie auch sonsten jederzeit 
mit E. L. nicht gern irren, sondern vielmehr mit Derselbigen in 
vertraulicher Correspondenz zu stehen begehren. 
Was dann das Passauerische Unwesen belangt, sollen E. L. 
wir wohlmeinend nicht verhalten, dass Unsere Gedanken allerdings 
mit Dero Meinung übereinstimmen, und dass Wir aus den von E. L. 
wohl und hochvernünftig bedachten Ursachen gänzlich dafür halten, 
dass nicht allein nothwendig diesem Volk der Orten kein längerer 
Aufenthalt nicht zu gestatten, sondern auch fürsichtig und wohl zu
	        
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