Volltext: Der Einfall des von Kaiser Rudolf II. in Passau angeworbenen Kriegsvolkes in Oberösterreich und Böhmen

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das Land einmal nicht imstande wäre, nach so vielen erlittenen 
Drangsalen nun wieder den Hilfstruppen den nöthigen Unterhalt 
zu verschaffen. Zugleich wurde dem König die Nachricht ertheilt, 
dass auch die ständischen Truppen über die Donau gesetzt haben, 
um den Passauern im Rücken nachzufolgen und nach Möglichkeit 
das Plündern einzelner Räuber zu verhindern; Preistadt sei mit 
einer hinlänglichen Besatzung versehen; alles Uebrige würde der 
Freiherr Reichard v. Starhemberg berichten, welchen die Stände 
auf Verlangen des Königs zur Versammlung der Ausschüsse der 
linierten Provinzen nach Wien abgesandt haben. 
Dass der König Ausschüsse von den unierten Provinzen ver 
langte, deren Rathes er sich bei dem bevorstehenden Feldzuge 
gegen seinen Bruder bedienen wollte, haben wir bereits gehört. 
Er verlangte aber ausdrücklich, dass die Stände die Nämlichen 
an seinen Hof absenden möchten, die sich in diesem Geschäfte 
schon in den vorigen Jahren um seine Person verdient gemacht 
haben: für Oberösterreich schlug er den Herrn Reichard v. Star 
hemberg und den Herrn Wolf Siegmund v. Losenstein vor. Star 
hembergs Absendung verzögerte sich, weil ihn Ramee als seinen 
Gefangenen durch mehrere Tage mit sich führte; den Losenstein 
wollten aber die Stände nicht zu einem Ausschüsse erwählen, weil 
er sich als königlicher Rath ohnehin am Hofe befand und in dieser 
Eigenschaft das Wohl des Landes seinem Amte leicht aufopfern 
konnte. Endlich entschlossen sie sich doch, diese Bedenklichkeit 
fahren zu lassen und schrieben am 15. Jänner an den König, dass 
sie hiemit seinen gnädigsten Wunsch, welchen er in einem Schreiben 
vom 1. Jänner geäussert habe, gehorsamst erfüllt und aus ihrem 
Mittel zwei Ausschüsse erwählt haben, welche nebst den Ausschüssen 
der übrigen Provinzen berathschlagen sollten, was zur Rettung und 
Erhaltung des Vaterlandes vonnöthen wäre. Seine Majestät hätten 
verlangt, dass die ständische Vollmacht nicht nur auf den Freiherrn 
Reichard v. Starhemberg, sondern auch zugleich auf den Herrn 
v. Losenstein, königlicher Rath, Kämmerer und Hofmarsch all, gerichtet 
sein sollte. — „Ungeachtet bisher bei diesem Land nicht her- 
kommen ist, dass E. Kön. Mjst. wirkliche Räthe und Diener, die 
an Dero Hof sich befinden, in der gehorsamen Stände Absendungen 
jemalen wären gebraucht worden: (wie dann in Landtägen die 
Landleute, die zugleich Räthe sind, jederzeit ihres Glübdes in 
solchem actu erlassen werden; zudem es auch den anderen drei 
gehorsamen Ständen etwas präjudicirlich Vorkommen möchte, damit 
auch aus ihrem Mittel zu dergleichen wichtigen Handlungen hiefüro
	        
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