Volltext: Der Einfall des von Kaiser Rudolf II. in Passau angeworbenen Kriegsvolkes in Oberösterreich und Böhmen

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dieses bei ihren churfürstlichen Worten zugesagt und betheuert 
haben. Weichermassen aber diesem entgegen gehandelt werde, das 
zeigen die Orte und Flecken, durch welche der Durchzug bis dato 
mit der armen Leute und des Landes grossem unwiederbringlichem 
Schaden und Verderbung, auch viel armen Witwen und Waisen 
Thränen beschehen ist, auch der Augenschein selbst. 
Wie nun aber E. Gn. ohne Commissarien ins Land geruckt 
sind, und sich allbereits mitten darinnen losiert haben: also werden 
Dieselben den Auszug aus dem Land ohne ferneren Schaden, dessen 
im Namen Ihrer Königl. Mjst. und des Landes sich die löbl. 
Stände versehen, auch ohne Commissarien (die ohnedas bei dem 
Kriegsvolk weniger Gehorsam, als derselben fürgesetzte hohe und 
andere Befehlshaber sich zu versehen haben würden; und da E. Gn. 
dieselben nicht im Zaum zu halten wüssten, die Commissarien das 
selbe noch viel weniger thun könnten) ehist fürzunehmen wissen. 
Welches E. Gn. auf dero Andeuten wir ahfügen, und göttlichen 
Schutz alles befehlen wollen. Datum Linz den 27. Dezember 1610. 
Die Verordneten und Ausschüsse. 
Beilage Nr. 13. 
Ramee an die Stände. 
Ehrwürdig, Wohlgebohrne etc. etc. Dieselben werden sich noch 
wohl gar zu erinnern haben, wasmassen dieselben ich noch von 
Kremsmünster aus berichtet habe, wie dass ich mit der Röm. 
Kaiserl. Mjst. unsers allergn. Herrn Kriegsvolk unverlangt einiger 
Stund fortziehe, und dasselbe innerhalb zween oder drei Tagen aus 
dem Land ab und wegzuführen gedenke. Wie gern ich nun zur 
Verschonung des armen Manns solche Reise möglichst ehestens 
befördert hätte, allermassen ich auch mit dem strengen Fortzug 
genugsamlich erwiesen hab, so erfahre ich doch, dass sich etliche 
Bauern, ich weiss nicht auf wessen Befehl, unterstehen, bei Claus 
den Pass zu vermachen und zu verwehren. Es ist mir aber doch 
nicht gemeint, bei keiner so dringenden Noth das Kriegsvolk noch 
zur Zeit mit Ernst zu gebrauchen. 
Also habe die Herren ich dessen erinnern, und solemniter 
hiemit protestiren wollen: zum Fall sie innerhalb Verlaufung von 
vier und zwanzig Stunden, welche Denselben ich zu desto weniger 
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