Volltext: Der Einfall des von Kaiser Rudolf II. in Passau angeworbenen Kriegsvolkes in Oberösterreich und Böhmen

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ermeldtem Volk beiständig seyn wollen; beinebens mit freundlichem 
Bitten, dass Er zu freundlichem Belieben mich morgigen Tags hero 
zu Marschbach besuchen wolle. Solches bin ich nach Möglichkeit 
um ihme zu verdienen erbiethend. Datum Passau den 20. Dezember 
anno Domini 1610. 
Des Herrn Obristen dienstwilliger allzeit 
Lauren. de Ramee. 
P. S. Der Herr wolle auch fürweisern dits, meinem General- 
Wachmeister-Leutenant über Fussvolk, in seinem Vorbringen allen 
völligen Glauben zustellen, das begehr ich zu verschulden. 
Schreiben des Obersten Ramee an den Landeshauptmann Freiherrn von 
Yolkenstorf. 
Wohlgebohrner Freiherr, insonders grossgonstiger lieber Herr 
und Freund. Demselben thue ich hiemit zu wissen freundlich, dass 
der Röm. Kaiserl. Mjst., meines allergn. Herrn, Kriegsvolk, so 
bishero in dem Stift Passau gelegen, aus Mangel allerlei Nothdürft 
der Abdankung daselbsten nicht erwarten können. Darum, damit 
nicht etwa aus solchen Ursachen eine Unordnung unter denselben 
entstehen möchte, haben höchstgemeldte Kaiserl. Mjst. in der Noth 
ihnen andere Quartier verordnet. Wann sie aber dahin ohne 
Berührung des Landes ob der Enns nicht kommen können, als hab 
ich meinem grossgonstigen Herrn und Freund, damit Er sich nicht 
mit ungleichen Gedanken bemühen dürfe, solche Intention freundlich 
andeuten wollen. Dass auch Er, sowohl die löbl. Landstände dessen 
soviel eher vergewisset seien, als thue ich ihnen Zaigern dits, Herrn 
Colloredo Freiherrn und Rittmeistern und Herrn Hanns Georgen 
von Rotthal, meinen Fähnrich, zu Geiseln übersenden, mit solchem 
Erbiethen, dass wir in aller Eil den Durchzug nehmen, niemand 
beleidigen, alle Nothdurft um unsern Pfenning bezahlen wollen und 
wenn über Zuversicht je einiger Schaden jemanden sollte zugefügt 
werden, erbiethen wir uns, das, so bescheinbar ist, demselbigen zu 
erstatten. Damit auch solches mit besserer Ordnung beschehen 
kann; als bitte ich aufs fleissigst, mir alsbald Commissarien, so mich 
mit dem Volk durchs Land führen, zu verordnen. Solches, weil es 
des heil. Röm. Reichs Statuten und Reichs Abschieden, wann die 
Röm. Kaiser Kriegsvolk durch das Reich führen lassen, gemäss ist; 
also zweifle ich nicht, mein grossgonstiger Herr werde sich um so
	        
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