Volltext: Kulturgeschichtliche Bilder vom Abersee

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das ettosttt aufgegriffene Gesindel ohne weiters über die Grenze be 
förderte?) 
Bei diesen Streifzügen war es Pflicht des Pflegers, auch auf 
„sektische Personen" zu spähen, nämlich Protestanten, die in den Atter 
gau und ins Salzkammergut zum Empfang des Abendmahls heimlich 
anszogen. Es gab deren im Hüttensteinischen sicher nicht viele?) 
Gefangen wurde kein einziger. Der Ketzerei verdächtig waren (nicht 
ganz mit Unrecht) die an den Grenzen ansässigen und daher mit Öster 
reich in Berührung stehenden Bauern am Aigen, ja sogar der dom- 
kapitlische Urbaramtmann in Strobls hat sich, wenn wir dem Herrn 
Pankratius Harsch, 1562 Vikar zu St. Gilgen, Glauben schenken 
dürfen, durch sein Ausbleiben von der österlichen Kommunion als 
ketzerisch erwiesen. Die Strafe folgte auf dem Fuß, indem ihm ein 
„gemeines Schießen", das er in seiner Taferne veranstalten wollte, 
„von wegen der Paurn und anderer Unzucht halber, so darauß ent 
springt", von der Pflegbehörde abgestellt wurde?) 
Weit ernstere Dinge trugen sich etliche Jahre später in der 
Burgau zu. Dort saßen auf den sogenannten Lasserischen Gütern 
einige Holden, die aus ihrem evangelischen Glauben kein Hehl machten. 
Da die Bnrgau in Steuersachen zwar dem Urbaramt Mondsee uuter- 
? Dies geschah jedoch erst, als das herumstreichende Volk mit der Zeit 
bedenklich überhand nahm. Ein Mandat des Erzbischofs Marx Sittich vom 
4. Juni 1614 (also vor dem Kriege) schreibt noch ein umständliches Verfahren 
mit dem aufgegriffenen Gesindel vor. Man soll, heißt es dort, diese Leute in 
Verhaft bringen, sie mit der Tortur ausfragen und die Aussagen an das Hof 
gericht berichten, das dann entweder die mildere Form, das Aushauen mit Ruten 
und Landesverweisung, oder die Strafe an Leib und Leben verfügt. Hofrat 
Hüttenst. Nr. 13. Arch. Salzb. 
2 ) Doch kam es vor, daß aus dem Gebirge Protestanten scharenweise durch 
das Hüttensteiner Gericht dem Attersee zuwanderten, um draußen eine evangelische 
Predigt zu hören und das Abendmahl zu empfangen. Pfleger Trägenreiter be 
richtet über einen solchen Fall (ddo. 4. März 1566) an den Erzbischof nach Salz 
burg. Da waren 157 Evangelische von Golling her durch sein Gericht nach Wehr 
hinausgezogen. Hofkammer Hüttenst. 1566, Lit. B. Arch. Salzb. 
3 ) Er hieß Hans Strobl. Von dieser Familie, die Jahrhunderte lang 
dort unten „am Schober" das Wirtsgeschäft betrieb, hat die Ortschaft den Namen. 
4 ) Bericht des Pflegers Wolfg. Kirchpichler an den Erzbischof. Undatiert 
(1562). Hofkammer Hüttenst., 1562, Bit. A. — Jene Strobler, die ins Jschlland 
hinausheiraten wollten, mußten dem St. Gilgener Pfarrvikar eine Bestätigung 
bringen, daß ihre Verlobten draußen katholisch seien. Sonst wurde ihnen vom 
Pfleger die Erlaubnis zur Auswanderung verweigert. Hofrat Hüttenst. Nr. 7. 
Pro 
testantismus
	        
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