Volltext: Kulturgeschichtliche Bilder vom Abersee

eingehoben und brachte in: Hüttensteiner Gericht 10.917 fl., im Durch 
schnitt also jedesmal ca. 1560 fl. ein?) Dies war im Vergleich mit 
den Erträgnissen anderer Gerichte wenig. Hüttcnstein war eben seit je 
ein „armes Grichtl", wie es der Pfleger Berchtold von Sonnenburg 
1745 nennt, da er die geringen Einkünfte seines Bezirkes der Hof 
kammer gegenüber rechtfertigen muß. Als Erzbischof Jakob Ernst 1747 
nach zweijähriger Regierung starb, hinterließ er 25.000 fl. mit der 
Bestimmung, den Untertanen damit die Weihsteuer zu erleichtern. 
Demnach wurde diesmal die Steuer bei den Vermögenden mit dem 
vierten, bei den Armen mit dem sechzehnten Teil der Anlait bemessen. 
Das Jahr 1772 brachte jedoch wieder eine Verschärfung, indem von 
den Wohlhabenden die Hälfte, von den mittelmäßig Begüterten ein 
Drittel, von den Armen ein Viertel genommen wurde. Diesmal war 
es übrigens das letzte Mal, daß die Weihsteuer eingehoben wurde; 
denn Hieronymus Colloredo, der da gewählt wurde, ist der letzte 
regierende Erzbischof von Salzburg. 
Zu den Stellern im weiteren Sinne sind die Kaufrechte, Willen 
gelder und übrigen Taxen zu zählen, deren es eine ganze Menge gab. 
Das Fürkaufrecht, d. h. die Bewilligung des Zwischenhandels mit 
Genußmitteln, z. B. Schmalz, Bier, Tabaks u. dgl., wurde von der 
Hofkaminer gegen Reichung einer entsprechenden Abgabe erteilt. Die 
Schüsseldrechsler mußten von dem Ertrag ihrer Arbeit nicht nur von 
jedem Gulden 6 ^ Kaufrecht,^) sondern überdies sür das verbrauchte 
Holz Stockrecht^) zahlen. Das Willengeld wurde für jede Unter 
nehmung eingefordert, die der Bewilligung der Obrigkeit bedurfte. In 
diesem Sinn ist das Fürkaufrecht auch dahin zu rechnen. Daneben 
0 Die genaueren Daten sind: 
1654 . 
... 1122 fl. 4 / 16 4 
1669 . 
. . . 1305 fl. 3/174 
1688 . 
. . . 1480 fl. — 12-/2 4 
1709 . 
. . . . 1652 fl. 5 / 25 & 
1727 . 
... 2045 fl. 5 / 22-/2 4 
1745 . 
. . . . 1765 fl. 1 kr. 20 4 
1747 . 
1548 fl. 7 kr. 3-/2 4 
2 ) 1666 ist der erste Tabakladen in St. Gilgen aufgemacht worden. Aber 
noch 6 Jahre früher wurde einer um 6 ß gebüßt, weil er „Tobägg gedrunckhen" 
d. h. geraucht hatte. St. G. B. G., Cod. 43. 
8 ) St. G. B. G., 6oä. 80, 1708/09. 
4 ) Ebenda, Cod. 102, 1729/30.
	        
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