Volltext: Kulturgeschichtliche Bilder vom Abersee

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Talgau; letztere wird schon um das Jahr 700 als dem Frauenstift 
Nonnberg gehörig genannt. 1182 kam Talgau an das Domkapitel, 
das auch am Abersee Güter besaß, am Unterste in Strobl und in 
der Schnmlnau beim Krotensee. Wie im Hüttensteiner Gerichtsbezirk 
St. Gilgen, so ist im benachbarten Gericht Wartenfels die Faistenau 
der Ort der ältesten kirchlichen Abzweigung von Talgau. Hier ist im 
Jahre 1324 von den edlen Herren von Thurn ein Gotteshaus erbaut 
worden?) Alle übrigen Kirchen der Gegend sind beträchtlich jünger. 
Im Wartenfelser Gericht wird Hof 1502 zum erstenmal genannt, die 
Ebenau bekam (für die Arbeiter des dortigen Messingwerks) 1702, 
Hintersee 1785, Fuschl 1802 seine Kirche. Im Hüttensteinischen ist 
Strobl erst 1761 von St. Gilgen losgetrennt und mit seiner neuen 
Kirche zum Vikariat erhoben worden. Also hat bis aus Ende des 
18. Jahrhunderts hier die eine und einzige Kirche von St. Gilgen dem 
religiösen Bedürfnis der Bevölkerung genügt,^) eine Tatsache, die in 
der dünnen Besiedlung und wohl auch in der Armut des Volkes seine 
Erklärung findet. 
Verwaltung. Wie in der älteren Zeit, so ist auch im 14. und 15. Jahrhun 
dert unsere Kunde von diesem Landstrich über die Maßen dürftig. 
Was wir wissen, ist lediglich wirtschaftlicher Natur oder betrifft die 
Verwaltung des Landes. Wir sind da hauptsächlich auf die kurzen 
Notizen in den Salzburger Urbarien angewiesen. Wir finden dort die 
Einkünfte aus dem landesfürstlichen Grundbesitz verzeichnet, zu dem ja 
auch ein guter Teil des Landes am Abersee gehörte. Die Verwaltung 
der Urbargüter (der erzbischöflichen Eigengüter) war Sache der Urbar- 
aullleute, die neben der Einhebung der Stift und sonstigen Abgaben 
der Grnndholden auch die niedere Gerichtsbarkeit über diese auszilüben 
hatten. Bis um das Jahr 1600 unterstanden die Hüttensteiner Urbar 
leute den: Amtmann von Talgau, doch nicht in gerichtlichen, sondern 
lediglich in Sachen der Verwaltung. Die Gerichtsbarkeit hatte seit der 
Errichtung des Hüttensteiner Gerichts der vom Landesfürsten dort ein- 
0 Davon soll heute noch ein großer Teil erhalten sein. Vgl. Schindler, 
Soziales Wirken V, 260 ss. und Meiller, Regg., S. 491, 21. 21. 
2 ) Und auch die Erbauung der Strobler Kirche soll angeblich nicht aus 
einem vorhandenen Bedürfnis, sondern vielmehr zur Verhütung der Ausbreitung 
des Protestantismus geschehen sein. Dies scheint jedoch bloß ein Vorwand zu 
sein, um die Sache etwas interessanter zu machen. Vgl. Zauner-Gärtner, 
Neue Chronik V, 169.
	        
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