Volltext: Das Land ob der Enns

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II. Die Baiern. 
Freiaigner, Rechtlehen (vormalige freie Aigen), Fraham (freies Heim), 
Freindorf, Freihuber, Freiling. Hierher gehört auch der Name Fraun- 
leiten, G. u. B. St. Florian, 1071 (ze den) Vrienliutin, also ,bei den freien 
Leuten' 1 ). Freyn, Freinberg (bei Linz und bei Passau) und Frei 
st ad t, urk. Vrienstat, dagegen hängen mit dem Ausdruck vrie zu 
sammen, d. i. Wald und Weide, deren Nutzung den gleichberechtigten 
Freien zustand. Die ,Freien' um Freistadt waren nachweislich noch im 
14. Jahrh. im Besitz des Landesfürsten, der sie nicht weitergab. 
Hier sei auch der sehr häufig vorkommende Name Öd, meist Edt 
geschrieben, erwähnt. In den Urkunden werden ,von langes urleug oder 
prant' oder sonstwie herabgekommene, ,unbaulich' liegende Güter, die 
man deshalb nach Ödrecht behandelte, d. h. mit geringerem Dienst 
belegte, als öd bezeichnet. Es läge daher nahe, die vielen Edt und Eder 
damit zu erklären, aber die dann durch den Verfall bewirkte Umbenen 
nung in so großem Umfang anzunehmen, ist nicht möglich. Der Name 
Öd, Edt bedeutet vielmehr Bauernhäuser, die auf altem Ödland angelegt 
waren, das übrigens längst bebaut worden sein kann, ehe es bestiftet 
wurde * 2 ). 
Auch die verschiedenen Bezeichnungen des bäuerlichen Besitzes 
selbst und der grundherrlichen Verwaltungsorgane spielen eine Rolle. 
Es gibt da einen Salmann (mitunter durch Mißverständnis zu einem Sa- 
lomon gemacht), predii confirmator, wie ihn eine Urkunde von 1247 3 ) 
definiert, einen Waltbot, was nach einer Urkunde von 1287 4 ) ein preco 
provincialis (Landscherge) ist, einen Schergen (preco), mundartl. Sera, 
einen Zehetmair, -ner, in dessen Kasten das dem Grundherrn schuldige 
Zehentgetreide zusammengeführt werden mußte, einen Amtmann, der 
die Rechte der Herrschaft wahrzunehmen hatte, usw. So verstehen 
wir also Ortsbezeichnungen wie Salmannsdorf, Salmesmühle, 
Waldbothub, Schörgendorf, -hub, Schörgern, Amtmanneck, 
-straß usw. 
Die Verwaltung und Wirtschaft der grundherrlichen Höfe besorgten 
Meier (vom lat. maior) mit Hilfe von Zinsbauern, die man Hofmann, 
Hausmann 5 ) oder Baumann 6 ) nannte, daher die Bezeichnungen Mai 
ring, urk. Mairern, Hofmanning, Hausmanning, Bameshub, die 
auf Zinshuben solcher Verwalter und ihrer Organe deuten. 
x ) Dieses mißverstandene Leuten kommt auch sonst vor: Hausleiten 
bei Gleink, 1178 Hftsluten; Bitterleiten, G. Hinzenbach, B. Eferding, urk. 
Piderbleuten (bei den Biederleuten); Kaufleiten, B. Pregarten, 13. Jahrh. 
Kaufleuten; Zimmerleiten, G. St. Ägidi, B. Engelszell, ca. 1260 Cimber- 
leuten; auch manche Holzleiten (vgl. Oö. UB. I, 388 f., n. 199, 201) gehören 
hierher. 
2 ) Da das Ödland außerhalb der gemeinen Feldmark lag, verband sich 
damit leicht der Begriff des Einsamen, daher Solitudo dicta vulgariter Oede 
(Oö. UB. III, 126, 13. Jahrh.). 
3 ) Oö. UB. III, 142. 
4 ) Ebd. IV, 74 f. 
5 ) Der husiman begegnet z. B. auf Passauer Höfen im Innviertel im 12. Jahrh. 
vielfach, vgl. Oö. UB. I, 518, n. 19. 
6 ) Noch heute heißt in größeren Pfarrhöfen der Wirtschafter Baumann.
	        
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