Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

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zur neuen Friedhofanlage zu leisten. Die Herrschaften be¬ 
riefen sich dabei, daß in Rohrbach keine Grabstellgebühren 
eingehoben wurden. Am 29. Dezember 1829 schrieb die 
Vogtei Schlägl an das Kreisamt: Vom Kommissariate in 
Götzendorf wurde die Uebernahme des Friedhofes in Rohr- 
bach von Seite der gefertigten Vogtei gegen Bezug der 
Stollgebühren von den Grabstellen anerkannt. Bei dem 
Friedhofe in Rohrbach wurde vor Erscheinen des Stoll- 
patentes 1783 nie eine Grabstellgebühr bezahlt, daher kann 
der Kirche nach dem Wunsch der Pfarrholden gegenwärtig 
auch nicht aufgedrungen werden. 
Am 12. Jänner 1830 kam von Pfleger Pachmair in 
Götzendorf folgendes Schreiben nach Schlägl: Die Vogtei 
hat der Wahrheit nicht entsprochen, daß bei der Pfarrkirche 
in Rohrbach nie eine Grabstellgebühr bezogen wurde. Die 
Vogtei könne sich durch die Einsicht der fertigen Kirchen¬ 
rechnungen in der Rubrik „Funeralbeträge", wenn solche 
anders spezial aufgeführt sind, von dem Bezug dieser Ge¬ 
bühren überzeugen. Ueberdies kann hier ein Mann eidlich 
bezeugen, daß er bei dem im Jahre 1783 erfolgten Ab¬ 
sterben seines Eheweibes eine Grabsteilgebühr entrichtet habe. 
Diese Gebühr ist auch Beweis, daß hierort über den Ver¬ 
laß einiger in der Pfarre Rohrbach verstorbenen Personen 
gepflogenen Verhandlungen ausdrücklich und wörtlich für 
Grabstellen aufgeführt und von diesem Bezuge wird sich 
auch das Stiftsgericht in Schlägl bei der Nachsicht der Ver¬ 
handlungen von ihren in der dasigen Pfarr verstorbenen 
Untertanen überzeugen, wenn anders die Stollgebühr aus¬ 
einander gesetzt vorkommen. Die Leichengebühren wurden 
vom Pfarrer summarisch eingehoben, woraus man nicht 
mehr erkennt, welche Gebühr einzeln gefordert und entrich¬ 
tet wurde. Später wurde die Errichtung der Stollzettel 
gar dem Schulmeister überlassen, der dann die Gebühr 
für den Pfarrer, Schulmeister und Totengräber überhaupt 
sohin in Pausch und Bogen anschrieb und in Empfang nahm. 
Die Vogtei wolle auf die Stollgebühr verzichten und da¬ 
durch die Herstellung und Erhaltung eines neuen Fried¬ 
hofes der Pfarrkirche abwenden. 
Pfarrer Dr. Ferdinand Ramet machte 1840 einen Be¬ 
richt über die Todesfälle in den Jahren 1830 bis 1834. 
Der Durchschnitt der Todesfälle betrug 103 Personen im
	        
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