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den aufgehoben und die Ausübung der Rechtspflege dem
neuen Bezirksgerichte Lembach zugewiesen.
Seit Ende des 18. Jahrhunderts treffen wir in Hof¬
kirchen neben dem Marktrichter auch einen Gemeinderichter,
wie ein solcher auch in Marsbach auftritt, ohne daß es klar
ist, welche Tätigkeit diesen Gemeinderichtern zukam.
Seit das neue Gemeindegesetz von 1849 in Kraft trat,
amtierten folgende Gemeindevorsteher:
zu Hofkirchen: Michael Preininger, Johann Rauscher
bis 1885, Alois Wimmer bis 1900, Anton Arnezeder,
August Preininger und Leopold Gahleitner 1900 bis 1902,
Josef Eggetsberger 1902 bis 1903, Karl Bogg 1903 bis
1932, Anton Hackl.
Als Ueberrest der alten bürgerlichen Gmain hat sich
nach dem Jahre 1850 noch die Marktkommune erhalten, die
als deren vermögensrechtlicher Nachfolger zu gelten hat.
Nach den unter dem 8. Juli 1875 vom Landesausschusse
genehmigten Statuten sind Mitglieder der Marktkommune
alle Besitzer von Bürgershäusern und bürgerlichen Sölden.
Neu angehende Besitzer haben eine Einverleibungsgebühr
per 3 st. zu entrichten. Fremde, welche nicht in der Orts-
gemeinde heimatberechtigt sind und ein Bürgerhaus erwor¬
ben haben, müssen zuerst die Aufnahme in den Heimats¬
verband erwirken und können dann erst um Aufnahme als
Kommunalmitglieder ansuchen, wofür eine Gebühr von
6 fl. zu erlegen ist. Für Sölden sind die halben Beträge
zu entrichten.
Die Mitglieder der Marktkommune haben Anspruch
auf Armenversorgung im Bürgerspital und das Recht, bei
jeder Holzlizitation im Walde mitzulizitieren und erhalten
Streu und Holz aus dem Walde, wenn etwas zur Ver¬
teilung kommen sollte. (Dabei erhalten die Söldner nur
die Hälfte von dem, was die Bürger erhalten.)
Die Marktkommune wird durch einen von allen Mit¬
gliedern gewählten sechsgliedrigen Ausschuß vertreten, der
aus sich einen Kommune-Vorsteher und Kassier wählt. Zu
den Obliegenheiten des Ausschusses gehören die Verwaltung
des gemeinsamen Vermögens (Wertpapiere), der Grund¬
stücke (52 Joch 513 Quadratklafter) und des Bürgerspitals;
die Sorge für die Herhaltung der Marktbrunnen und der